12.06.2008, Jörg Schindler
Heißt "unentgeltlich", dass kein Entgelt bezahlt werden muss? Was für eine blöde Frage. Eigentlich.
Nein, sagten jetzt 6 hessische Verfassungsrichter, benannt von CDU und FDP. Der Satz der hessischen Verfassung "In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich" sei nicht etwa als Verbot der Erhebung von Entgelt zu verstehen ...