12.06.2008

6:5 furchtbare Juristen

Verfassungsrichter: "Unentgeltlich" heißt nicht unentgeltlich

Jörg Schindler

Heißt "unentgeltlich", dass kein Entgelt bezahlt werden muss? Was für eine blöde Frage. Eigentlich.

Nein, sagten jetzt 6 hessische Verfassungsrichter, benannt von CDU und FDP. Der Satz der hessischen Verfassung "In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich" sei nicht etwa als Verbot der Erhebung von Entgelt zu verstehen. Sondern, so die 6 Richter, "Leitlinie für die Auslegung des Art. 59 Abs. 1 Satz 4 HV ist entgegen der Auffassung der Antragsteller nicht etwa eine Entscheidung des Verfassungsgebers für die generelle Unentgeltlichkeit des Zugangs zu öffentlichen Schulen und Hochschulen." Aha; denn: Studiengebühren seien eben kein Entgelt, weil man ja ein Darlehen aufnehmen könne. Und noch nicht einmal die Zinsen auf diese Darlehen seien Entgelt.

Und wer, bitteschön, zahlt Entgelt und Gebühren? Der liebe Gott? Der absurde und politisch motivierte Verstoß gegen alle Regeln juristischer Auslegung macht fast sprachlos.

Es gibt Anekdoten darüber, dass Jura-Studierenden in unteren Semestern Hitlers Ermächtigungsgesetz zur Prüfung seiner verfassungsrechtlichen Zulässigkeit als Klausuraufgabe gestellt wurde. Immerhin ein Drittel der feinen Damen und Herren Studiosi fanden das Dingens furchtbar verfassungsgemäß. Vermutlich wären die 6 hessischen Richter darunter.