19.06.2008

Frauenerwerbstätigkeit und Familienmodelle im deutschen Sozialstaat

Emanzipatorische, neoliberale und konservative Motivationen.*

Jana Schultheiss
Jana Schultheiss ist Volkswirtin und lebt in Wien. Sie ist Mitglied im erweiterten Bundesvorstand des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

„Durch die Arbeit hat die Frau einen großen Teil der Distanz, die zwischen ihr und dem männlichen Geschlecht lag, überwunden, und allein die Arbeit kann ihr eine konkrete Freiheit garantieren.“(1) Diese Feststellung Simone de Beauvoirs in „Das andere Geschlecht“ soll in Erinnerung ihres 100. Geburtstags am 9. Januar 2008 Anlass sein, den Stand der Frauener-werbstätigkeit(2) in Deutschland zu analysieren. Dabei gilt es insbesondere die Motive der Förderung der Erwerbs- bzw. Nichterwerbstätigkeit von Frauen seitens des Staates zu hinterfragen.

Der Anstieg der Frauenerwerbstätigkeit in Deutschland
Frauen haben immer gearbeitet bzw. sind einer Erwerbsarbeit nachgegangen. Seit den 1970er Jahren lässt sich allerdings ein starker Anstieg der Zahl erwerbstätiger Frauen beobachten, der überwiegend durch den Anstieg der Erwerbstätigkeit von verheirateten, westdeutschen Frauen (von 38,9% im Jahr 1970 auf 58,9% im Jahr 2005)(3) verursacht wurde. Dies scheint einer Abkehr des sich in der Nachkriegszeit in Westdeutschland etablierten Familienmodells des versorgenden, alleinverdienenden Ehemanns und der dazugehörigen Ehefrau, die spätestens ab der Geburt des ersten Kindes ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Hausarbeit und Kindeserziehung aufgab, gleichzukommen. Als Ursachen werden neben dem steigenden Bildungsni-veau (insbesondere von Frauen) der Strukturwandel des Arbeitsmarktes(4) und die damit einhergehenden veränderten Anforderungen an die Beschäftigten sowie die Individualisierung und Pluralisierung der Lebensverhältnisse genannt. Aus letzterem resultierte ein stärkeres Bedürfnis der Frauen nach eigener ökonomischer Absicherung. Im Zuge der Student/innen- und Neuen Frauenbewegung begann sich zudem das gesellschaftliche Verständnis von Er-werbsbeteiligung und Aufteilung der Familienarbeit zu wandeln. Trotz dieser Fortschritte kam es jedoch bis heute nicht zu einer Gleichstellung von Männern und Frauen auf dem Arbeits-markt. Vielmehr lässt sich eine deutliche Segregation des Arbeitsmarkts konstatieren, die sich zum einen in einer Konzentration von Frauen auf ‚typische’ Berufe mit überwiegend geringer Entlohnung (horizontale Segregation) und einer hierarchischen Verteilung (vertikale Segregation), die deutlich zugunsten der Männer ausfällt, manifestiert. Zudem ist nach wie vor ein großes Lohngefälle zu Gunsten der Männer festzustellen. So liegt laut aktuellem Genderbe-richt der EU-Kommission der Unterschied im Stundenlohn zwischen Frauen und Männern in Deutschland bei 22%, womit Deutschland den viertletzten Platz in der EU einnimmt.(5) Ferner gehen Frauen in einem erheblichen Ausmaß einer Teilzeitbeschäftigung nach - 2004 lag die Teilzeitquote von Frauen bei 42,1%(6). Sie partizipieren damit selbst wenn sie erwerbstätig sind zu einem erheblich geringeren Ausmaß am Erwerbsleben als Männer. Gegenüber dem Familienmodell des ‚versorgenden Alleinverdieners’ kann also heute von einem ‚modifizierten Versorgermodell’, dass durch eine Vollzeiterwerbstätigkeit des Ehemannes und einer Teilzeiterwerbstätigkeit der Ehefrau gekennzeichnet ist, gesprochen werden. Dabei handelt es sich jedoch meistens nur um einen Zuverdienst der Frau zum männlichen Haupternährer(7) - eine wirkliche Selbständigkeit und ökonomische Unabhängigkeit kann kaum oder nur schwer er-reicht werden.

Emanzipatorische Motive der Frauenerwerbstätigkeit
Bereits Simone de Beauvoir hat festgestellt, dass es falsch wäre zu glauben, dass eine Er-werbstätigkeit sowie das Wahlrecht von Frauen „bereits eine vollkommene Befreiung“ wäre, denn auch „die heutige Arbeit ist nicht Freiheit“ und die Frau gibt sich durch ihre Erwerbstä-tigkeit in andere Abhängigkeiten und Ausbeutungsverhältnisse.(8) Dies gilt auch heute noch für die meisten Beschäftigungsverhältnisse, dennoch ermöglicht erst ein eigenes Einkommen die ökonomische Unabhängigkeit der Frau von Ehemann und Familie und eröffnet damit die Option eines eigenständigen Lebens. Ferner wirkt Erwerbsarbeit sinnstiftend, bereichert persönlich, erweitert den eigenen Horizont und schafft Partizipationsmöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben.(9) Dies sind auch wichtige Voraussetzungen um die kapitalistischen (Arbeits-)Verhältnisse hinterfragen zu können. Eigene Erwerbstätigkeit hat also immer auch einen emanzipatorischen Charakter. Dies lässt sich auch daran festmachen, dass ein Ausschluss von Erwerbsarbeit neben ökonomischen Problemen häufig mit sozialen und psychischen Belastungen einhergeht.

Frauenerwerbstätigkeit im deutschen Sozialstaat
Die internationale feministische Wohlfahrtsstaatsforschung hat aufgezeigt, dass “wohlfahrtsstaatliche Politik von Beginn an Geschlechterpolitik war“. So ist auch der deutsche Sozial- bzw. Wohlfahrtsstaat nicht geschlechtsneutral konzipiert, sondern antizipiert von jeher traditi-onelle Geschlechterbilder und Rollenverteilungen. Dies wird besonders an der Orientierung der Sozialleistungen an der männlichen Normalarbeitsbiographie deutlich.(10)

Konservative Elemente am Beispiel des Ehegattensplittings
Im Bezug auf die Förderung der Frauenerwerbstätigkeit im deutschen Sozialstaat kann insgesamt von keiner einheitlichen politischen Strategie gesprochen werden. So sind deutlich konservative Elemente vorhanden, wie insbesondere fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Westdeutschland, die sich auf der Vorstellung einer ‚privaten Kindheit’ in der die Erziehung zuhause durch die nichterwerbstätige Mutter erfolgt, begründen lassen. Auch in der Steuerpo-litik lassen sich Elemente finden, die explizit die Nichterwerbstätigkeit verheirateter Frauen fördern. Dies trifft insbesondere auf das nun seit 60 Jahren geltende und in der Politik nicht ernsthaft zur Debatte stehende Ehegattensplitting zu. Demnach werden die beiden zu versteuernden Einkommen eines steuerlich zusammen veranlagten Ehepaares erst addiert und dann halbiert. Auf jede Hälfte ist anschließend der Durchschnittsteuersatz zu entrichten. Die resul-tierenden Steuerreduzierungen im Gegensatz zu einer Individualbesteuerung sind dabei umso höher, je unterschiedlicher die Einkommen sind. Dies lässt sich zum einen dadurch erklären, dass der Grundfreibetrag der Einkommensteuer – auch für verheiratete Alleinverdiener – zweimal gewährt wird. Andererseits ist der Durchschnittssteuersatz bei einer gemeinsamen Veranlagung aufgrund des progressiven Verlaufs des Einkommensteuertarifs in Deutschland immer niedriger als bei einer Individualbesteuerung. Die höchste Reduzierung durch den Splittingeffekt ist also bei Ehepaaren, bei denen nur ein Partner einer Erwerbstätigkeit nachgeht, besonders hoch (maximal 7.914 ¤ pro Jahr). Schon ein kleiner Zuverdienst des anderen Partners würde den Effekt deutlich reduzieren; je größer der Zuverdienst wird, umso geringer wird der Splittingeffekt.(11) Während die meisten europäischen Länder von einer Familien- bzw. Ehegattenbesteuerung zumindest teilweise zu einer individuellen Besteuerung übergegangen sind(12) stellt das deutsche Ehegattensplitting immer noch den „‘Idealtyp‚ einer Be-günstigung des Ernährermodells“ dar(13).


Wirtschaftliche und demographische Motive – Beispiel Elterngeld
In der jüngeren politischen Debatte wird eine Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit ange-strebt, wobei aber weniger emanzipatorische Motive im Vordergrund stehen. Vielmehr ist die demographische Entwicklung - insbesondere mit dem Verweis auf die Akademikerinnenkinderlosigkeit – das Movens politischen Handelns. Exemplarisch hierfür steht das 2007 eingeführte - aus der Gleichstellungsperspektive grundsätzlich zu begrüßende - Elterngeld. Dieses wird einkommensunabhängig in Form einer Lohnersatzleistung (67% des Einkommens – bis maximal 1.800 ¤ monatlich) gezahlt und ermöglicht damit gegenüber der alten Regelung des einkommensabhängigen, fixen Erziehungsgeldes eine größere ökonomische Unabhängigkeit des betreuenden Elternteils. Es kann somit als ein Schritt zur Abschwächung des männlichen Versorgermodells verstanden werden. Insgesamt erlaubt die Neuregelung durch die Koppe-lung der Leistung an den Lebensstandard, die Betreuungsentscheidung der Familie unabhän-giger von ökonomischen Überlegungen zu treffen. So war es aus Sicht einer Familie bei 300 ¤ Erziehungsgeld im Monat meist rational auf das in der Regel geringere Einkommen der Mutter zu verzichten, selbst wenn das tradierte Rollenverständnis eigentlich abgelehnt wurde. Die Lohnersatzleistung erleichtert es nun auch (berufstätigen) Vätern, die die Betreuung des Kin-des übernehmen wollen, dies auf Grund der geringeren Einkommensverluste zu tun. Bei der Einführung des Elterngeldes wurde auch die Bezugsdauer von 24 Monaten auf maximal 12 Monate pro Elternteil (neu sind zwei ‚Partnermonate’, die zusätzlich gewährt werden, wenn der andere jeweils andere Partner in dieser Zeit die Betreuung übernimmt) gekürzt. Dies kann als Anreiz, nach der Betreuungsphase schneller wieder die Erwerbstätigkeit aufzunehmen interpretiert werden, womit eine generell stärkere Orientierung der Leistung an der Erwerbstä-tigkeit beider Eltern festgestellt werden kann.(14) Bei dem derzeitig mangelhaften Angebot an externen Kinderbetreuungsmöglichkeiten läuft diese Regelung allerdings ins Leere. Darüber hinaus muss die Neuregelung des Elterngeldes insofern negativ bewertet werden, als die gleichstellungspolitisch begrüßenswerten Ansätze teilweise auf Kosten sozialpolitischer Regelungen erkauft worden sind: Die großen Verlierer/innen der Reform sind Familien, die das einkommensabhängige Erziehungsgeld von 300 ¤ im Monat 24 Monate lang bekommen hät-ten und nun den Mindestbetrag des Elterngeldes – ebenfalls 300 ¤ - nur noch maximal 14 Monate erhalten. Umgekehrt erhalten die Eltern, die es finanziell am wenigsten nötig hätten, die höchsten Elterngeldzahlungen. Die Reform vom Erziehungsgeld zum lebensstandardori-entierten Elterngeld bedeutet somit auch eine Abkehr von der Bedarfsorientierung.

Heutige Frauenpolitik?
Grundlegend kritisiert werden muss an der aktuellen deutschen sozialstaatlichen Politik im Bezug auf Frauenerwerbstätigkeit, dass diese fast ausschließlich im Rahmen der Familienpolitik diskutiert wird.(15) Zwar ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiger Punkt in der Gleichstellung – aber lange nicht der Einzige. Frauenpolitik muss immer mehr sein als Familienpolitik! So ist seit dem Scheitern des von Rot-Grün beabsichtigten Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft - statt dessen wurde eine Vereinbarung mit deren Repräsentanten geschlossen(16) die einer Farce gleichkommt - wenig frauenpolitisches seitens der Bundesregierungen verlautbar geworden. Auch gesamtgesellschaftlich wird kaum noch über die emanzipatorischen Motive der Frauenerwerbstätigkeit gesprochen. Dies wäre allerdings notwendig wenn beim weiteren Aufbrechen tradierter Rollenbilder durch die Individualisie-rung der Lebensformen eine individuelle Soziale Sicherung von Frauen, die mit emanzipatori-scher, ökonomischer Unabhängigkeit eingeht, stehen soll. Andernfalls besteht die große Gefahr, dass diese Möglichkeit mit einer weiteren neoliberalen Individualisierung privater Risi-ken verwechselt wird. Denn die reine Forderung nach einer Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit bietet durchaus auch Anknüpfungspunkte an neoliberale Konzepte. Hiernach wird die Forderung vor allem unter einem humankapitaltheoretischen Gesichtspunkt behandelt, d.h. unter der Prämisse, dem Arbeitsmarkt möglichst viel Humankapital zuzuführen. Gleichzeitig kommt es dabei zu einem Abbau sozialer Sicherung nach dem Motto „Sorge für Dich selbst – denn sonst tut es keiner“, sodass Nichterwerbstätigkeit in diesem Konzept schnell ein Abrut-schen in die Armut bedeutet. Die Grenze zwischen emanzipatorischer und neoliberaler Er-werbsorientierung kann also schmal sein.
Emanzipatorische Forderungen gehen immer mit einer eigenständigen Sozialen Sicherung einher. Parallel zur steigenden Frauenerwerbstätigkeit muss es zudem um eine Umverteilung der Arbeit zwischen den Geschlechtern gehen – nicht (nur) um eine zusätzliche Belastung der Frauen. Denn ohne Änderungen in den Bereichen Haus- und Erziehungsarbeit impliziert „[d]ie Vergesellschaftung über zwei Arbeitsformen (..) doppelte Diskriminierung. Frauen werden zur unbezahlten Hausarbeit verpflichtet, was zudem ihre gleichberechtigte Integration in das Beschäftigungssystem erschwert. Und die marktvermittelte Arbeit von Frauen wird schlechter bewertet als die von Männern. Es ist ein Dilemma: Wie immer sich Frauen sich entscheiden – für Familie und gegen Beruf, gegen Familie und für Beruf oder für beides – in jedem Fall haben sie etwas zu verlieren. (…) Versuchen sie beides – Beruf und Familie – zu vereinbaren, so bedeutet das Stress, kaum Zeit für eigene Bedürfnisse, Verschleiß von Le-benskraft.“(17)

*Der Artikel erschien zuerst in "Grand Hotel Abgrund – Zeitschrift der Fachschaftphilosophie an der Uni Köln".

1De Beauvoir, Simone: Das andere Geschlecht. Sitte und Sexus der Frau, Hamburg 2000 (französische Origi-nalausgabe Paris 1949), S. 841.
2In Abgrenzung zu unbezahlter Haus- oder Pflege- und Erziehungsarbeit wird im Folgenden von Erwerbstätig-keit gesprochen, wenn entlohnte Arbeit gemeint ist.
3Vgl. Statistisches Bundesamt: Ergebnisse des Mikrozensus.
4Unter diesem Strukturwandel versteht man sinkende Beschäftigtenzahlen im primären Sektor (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) und im sekundären Sektor (produzierendes Gewerbe) sowie steigende Beschäftigten-zahlen tertiären Sektor (Dienstleistungen), insbesondere im Bereich „Sonstige Dienstleistungen“, worunter z.B. Forschung, Beratung, Bildung, Gesundheit und Pflege fallen Vgl. hierzu Zerche, Jürgen; Schönig, Werner; Klingenberger, David: Arbeitsmarktpolitik und -theorie. Lehrbuch zu empirischen, institutionellen und theoreti-schen Grundfragen der Arbeitsökonomik, München, Wien 2000, S.31f.
5Vgl.: Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Gleichstel-lung von Frauen und Männern – 2008, Brüssel 2008, S.16.
6Vgl.: Dressel, Christian: Erwerbstätigkeit – Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern, in: 1. Datenre-port zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland, hrsg. vom: Bundesministe-rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin 2005, S.122ff.
7Vgl. beispielsweise: ebd. S.101.
8De Beauvoir, Das andere Geschlecht, a.a.O., S. 842.
9Vgl. hierzu beispielsweise: Wimbauer, Christiane: Geld und Liebe. Zur symbolischen Bedeutung von Geld in Paarbeziehungen, Frankfurt/Main 2003, S.132ff, oder: Notz, Gisela: Arbeit: Hausarbeit, Ehrenamt, Erwerbsar-beit, in: Handbuch Frauen- und Geschlechterforschung. Theorie, Methoden, Empirie, hrsg. von: Becker, Ruth; Kortendiek, Beate, Wiesbaden 2004, S. 423.
10Vgl.: Dackweiler, Regina-Maria: Wohlfahrtsstaat: Institutionelle Regulierung und Transformation der Ge-schlechterverhältnisse, in: Becker, Kortendiek: Handbuch Frauen- und Geschlechterforschung, a.a.O., S.451ff.
11Vgl. zum Ehegattensplitting ausführlich: Bundesministerium der Finanzen: Das Splitting-Verfahren bei der Einkommensteuerveranlagung von Ehegatten, in: Monatsbericht des BMF, September 2005.
12Vgl.: Dingeldey, Irene: Einkommensteuersysteme und familiale Erwerbsmuster im europäischen Vergleich, in: Erwerbstätigkeit und Familie in Steuer- und Sozialversicherungssystemen. Begünstigungen und Belastungen verschiedener familialer Erwerbsmuster im Ländervergleich, hrsg. von: Dingeldey, Irene, Opladen 2000, S. 11.
13Ebd. S. 21.
14Vgl. zu den Regelungen des Elterngeldes: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: El-terngeld und Elternzeit. Das Bundeseltermgeld- und Elternzeitgesetz, Berlin 2007.
15Vgl. beispielsweise: Butterwegge, Christoph: Krise und Zukunft des Sozialstaates, Wiesbaden 2005, S. 180ff.
16Ebd. S.182.
17Becker-Schmidt, Regina: Doppelte Vergesellschaftung von Frauen: Divergenzen und Brückenschläge zwi-schen Privat- und Erwerbsleben, in: Becker, Kortendiek: Handbuch Frauen- und Geschlechterforschung, a.a.O, S. 64.