Überlegungen zu einer Familienpolitik aus Gleichstellungsperspektive

Nicht nur mit Blick auf sozialstrukturelle Daten des Arbeitsmarktes wie Erwerbsquote, Hierarchieebenen und Bildungswege zeigt sich, dass das Geschlechterverhältnis in hohem Maße durch Wandel und Persistenz gekennzeichnet ist. (vgl. Ehnis 2009) Dies gilt auch für die vermeintlich private Seite der Organisation des Lebens mit Kindern.

Auf der einen Seite vervielfältigen sich die Lebensformen mit Kindern durch Alleinerziehende, Patchworkfamilien, eingetragene homosexuelle Partnerschaften und alternative nicht-eheliche Lebensformen. Auf der anderen Seite bleibt die Ehe als Institution erstaunlich stabil, gerade wenn junge Kinder im Haushalt sind. Nach wie vor leben 75% der Kinder bei ihren verheirateten Eltern (Statistisches Bundesamt 2013, 63). Die Geburt eines Kindes geht dabei mit einer deutlichen Traditionalisierung der Arbeitsteilung in heterosexuellen Paarbeziehungen einher. Während die aktive Erwerbstätigkeitsquote von Männern relativ unabhängig von der Geburt eines Kindes ist, sind Mütter mit Kindern unter drei Jahren lediglich zu 32% überhaupt aktiv erwerbstätig und dann überwiegend in Teilzeit (Statistisches Bundesamt 2013, 65). Auch an der Verteilung haus- und kindbezogener Arbeiten ändert sich in den letzten Jahrzehnten kaum etwas (vgl. Procher u.a. 2014). Dass der Wandel im Geschlechterverhältnis so ambivalent und schleichend verläuft, liegt nicht zuletzt an der sozialpolitischen Rahmung, die das Feld ‚Leben mit Kindern‘ umgibt.

Vom traditionellen zum modernisierten Familienernähermodell

Familie wurde in der Bundesrepublik als Eltern-Kind Gemeinschaft etabliert. Das sozial- und genderpolitische Ideal war die Einverdienerehe mit dem Mann als Verdiener und der Frau als Hausfrau und Mutter. Sozialpolitisch wurde und wird es gestützt, indem eine Elternteil über das „männliche“ Normalarbeitsverhältnis – kontinuierlich, tariflich abgesichert, Vollzeit – und den daran gekoppelten Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld und Rente, während das andere Elternteil über die Ehe als Vorsorgeinstitution lebenslang und mit ausreichenden abgeleiteten Ansprüche z.B. durch Witwenrente, Mitversicherung in der Krankenkasse, Unterhalts- und Bedarfsregelungen abgesichert werden sollte.

Modernisiertes Familienernährerarrangement beim Überqueren der Straße

Neben der Tatsache, dass dieses bürgerliche Ideal für einige Schichten an ihren finanziellen Möglichkeiten vorbeiging und die ökonomische Basis des „männlichen“ Normalarbeitsverhältnisses und einer stabilen Ehe, die diesem Modell zugrunde liegt, weiter schleichend erodiert, ist der bürgerlichen Mittelschicht zudem das Ideal abhandengekommen. Es ist ersetzt durch ein Ideal der Erwerbstätigkeit beider Elternteile, welches sich häufig in einer Arbeitsteilung Vollzeit (Mann), Teilzeit (Frau) niederschlägt, was als „modernisiertes Familienernährerarrangement“ beschrieben werden kann.

Neuere sozialpolitische Maßnahmen zielen daher verstärkt auf die eigenständige Absicherung beider Eltern durch Erwerbstätigkeit. Zu nennen wären der Ausbau der Kitaeinrichtungen, die Neuregelungen des Elterngeld- und Elternzeitgesetz, aber auch Erhöhung des Zwangs zur Arbeit durch ALG II und die Absenkung von Unterhaltsrechten. Gleichzeitig wirken jedoch alte Regelungen, die dem Leitbild des Einverdienerehe folgen wie Ehegattensplitting, kostenlose Mitversicherung des Ehepartners in der Krankenversicherung oder die steuerliche Absetzbarkeit der nicht-erwerbstätigen Partner*in als besondere Belastung weiter fort oder werden wie das Betreuungsgeld sogar neu etabliert.

In dem sozialpolitischen Nebeneinander der Regelungen haben es ausgerechnet die Paare mit Kindern am schwersten, die für sich eine egalitäre Arbeitsteilung von Erwerbsarbeit und kind- und haushaltsbezogenen Arbeiten anstreben.

Von den Schwierigkeiten einer Familienpolitik aus Gleichstellungsperspektive

Selbstredend sollten einige der „alten“ Regeln abgeschafft werden. Durch das Ehegattensplitting beispielsweise fördert der Staat mit ca. der Hälfte der Summe von etwa 20 Milliarden Euro jährlich Ehen ohne Kinder, in denen die Ehepartner*innen ein möglichst unterschiedliches Einkommen haben. Aus gleichstellungspolitischer Perspektive ein absolut sinnfreies Unterfangen. Abschaffung alter Leistungen können dennoch lediglich Vorschläge zur Gegenfinanzierung neuer Leistungen sein. Denn die Regelungen des alten Geschlechterarrangements übten ermöglichende Funktionen für Familien aus. Sie ermöglichten einer Person, in der Regel der Mutter, Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und zum anderen sicherten sie diese gegen existenzielle Nöte ohne staatliche Gängelung ab. Der Status als Hausfrau und Mutter war gesellschaftlich akzeptiert, weit über die Kleinkindphase hinaus.

Schmerzhaft nicht nur für den Bundeshaushalt: Gesplitteter Ehegatte

Auch eine Familienpolitik aus Gleichstellungsperspektive (zu den normativen Implikationen einer solchen Perspektive siehe den Beitrag von Sabine Beckmann in dieser Ausgabe) braucht Instrumente, die diese Funktionen ‚Zeit mit Kindern‘ und ‚Absicherung gegen existenzielle Nöte‘ sowie ‚gesellschaftliche Akzeptanz von Erziehungsaufgaben‘ durch sozialpolitische Leistungen ermöglichen, ohne dabei die genderpolitisch problematischen Strukturierungen wie geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und die existenzielle Verwiesenheit auf den/die Ehepartner*in zu wiederholen.

Ein solches Programm stellt allerdings schon von daher eine enorme Herausforderung dar, weil sich die dargestellten Ziele in Teilen zu widersprechen scheinen. Ansätze wie Lohn für Hausarbeit oder ein bedingungsloses Grundeinkommen sichern zwar einen individuellen Zugang zur Sozialleistungen, erhöhen die Anerkennung für Sorgearbeit und reduzieren den Zwang zur Erwerbsarbeit. Sie scheinen jedoch ungeeignet, die gleichberechtigte Teilhabe an der Erwerbsarbeit voran zu bringen.

Verpasst werden die genannten Herausforderungen sicherlich auch durch Maßnahmen, die schlicht die „alten“ Leistungen abschmelzen, um dadurch den Anreiz/Zwang zur Arbeit zu erhöhen, wie dies bei Teilen der modernisierten Familienpolitik z.B. durch die Kürzung der Unterhaltsrechte, Anrechnung von Elterngeld/Kindergeld auf das ALG II und die Reduzierung der Witwenrente geschieht. Eine Gleichstellungspolitik, die lediglich auf ein schnelle Reintegration von Müttern in den Arbeitsmarkt um jeden Preis zielt, verknappt in der Tendenz die Zeit für Kinder, überlässt prekär oder gar nicht in den Arbeitsmarkt integrierte Eltern und deren Kinder der finanziellen Armut und reduziert weiter die Anerkennungen für gesellschaftlich notwendige Care-Arbeit. Sie übersieht, dass sich Gleichstellung nicht allein auf dem Arbeitsmarkt herstellen lässt, sondern es eben auch einen Wandel in der Arbeitsteilung von Care-Arbeit braucht.

Bedingte Erwerbszentrierung von Sozialleistungen als Weg?

Teile familienpolitischer Maßnahmen scheinen aber durchaus das Potential zu haben, eine Vereinbarkeitspolitik zu fördern, die auf der einen Seite Zeit für Familien und Anerkennung schafft, auf der anderen Seite aber auch Teilhabe an der Erwerbsarbeit fördert. Dazu zählt neben dem Ausbau von Kitaplätzen und Ganztagsschulen vor allem auch das 2007 neu gestaltete und jetzt reformierte Gesetz zu Elterngeld und Elternzeit (BEEG[1]).

Aus Genderperspektive enthält das Gesetz viele wichtige Impulse. Zum ersten Mal werden Väter explizit als Erziehungspersonen angesprochen. Die Regelung ermöglicht zudem jeder Person, die vor der Geburt ihres Kindes auf dem Arbeitsmarkt integriert war, einen eigenständigen Zugang zu der Sozialleistung, unabhängig vom Verdienst des anderen Elternteils. Hiervon profitieren zumeist Frauen. Die Gestaltung als Lohnersatzleistung erhöht für die Paare darüber hinaus den Spielraum, dass die bisher mehr verdienende Person, in der Regel der Vater, vorübergehend zuhause bleibt. Tatsächlich steigen mit der Einführung der Regelung die Anzahl von Elterngeld und -zeit Anträge von Vätern deutlich, wenngleich häufig lediglich zwei „Vätermonate“ genommen werden.

Mit der relativ kurzen Vergabe des Elterngeldes von maximal 14 Monaten, der lediglich vorsichtigen Einbindung von Vätern und den Schwierigkeiten der Anschlussbetreuung blieb der Impuls zu einer langfristigen gleichberechtigteren Arbeitsteilung dann auch relativ schwach.

Der aktuelle Vorstoß des Bundesfamilienministeriums mit dem ElterngeldPlus, teilzeitarbeitende Eltern länger zu fördern, ist in diesem Sinne zu begrüßen, weil das Gesetz Anreize zu einer langfristig gleichberechtigterem Paararrangement bietet. Bei den sogenannte Partnermonaten reicht es jedoch, Arbeitszeiten im Segment 25 bis 30 Stunden zu unterstützen, falls die Partner*in nicht Vollzeit arbeitet. Dass beide Eltern zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten sollen, setzt nämlich voraus, dass beide Partner vor der Geburt des Kindes sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt waren und dies betrifft nur einen recht privilegierten Teil der Eltern.

Aus Gleichberechtigungsperspektive lässt sich grundsätzlich kritisieren, dass die monetäre Anerkennung der Erziehungsleistung eindeutig der Integration in der Erwerbsarbeit nachgeordnet wird. Faktisch bedeutet dies, dass Männer für einen Monat Elternzeit im Schnitt deutlich mehr Elterngeld erhalten als Frauen. Problematisch ist diese Nachrangigkeit aber vor allem im Umgang mit Eltern im ALG-II-Bezug, deren Erziehungsleistungen strukturell abgewertet und keinerlei monetäre Anerkennung findet. Dies geschieht durch die Anrechnung von Eltern- und Kindergeld auf das ALG-II und durch die Verkürzung der Bezugsdauer im Vergleich zu den Regelungen vor 2007. In diesem Sinne wäre eine diskriminerungsfreie Zahlung eines relativ hohen Mindestleistung wünschenswert, um die sozialpolitischen Folgen des Gesetzes aufzufangen. Als Richtschnur einer Familienpolitik aus Gleichstellungsperspektive ließ sich so eine bedingte Erwerbszentrierung von Sozialleistung benennen:

  • individueller Zugang zu Sozialleistungen statt der Konstruktion von Bedarfsgemeinschaften
  • existenzsichernde und nicht-diskriminierende Gestaltung von Mindestleistungen
  • lohnabhängige Gestaltung bei darüber hinaus gehenden Leistungen
  • Deckelung von Lohnersatzleistungen nach oben
  • Anreize für die Umverteilung kind- und haushaltsbezogener Arbeiten zwischen den Sorgeberechtigten.

Zum Schluss

Aus einer gleichstellungspolitischen Genderperspektive bedürfte es darüber hinaus einer nicht nur familienpolitischen Gesamtstrategie. Das institutionelle Setting einer Gesellschaft, insbesondere des Arbeitsmarktes (Arbeitszeit, Mitbestimmung), müsste dabei so strukturiert sein, dass eine echte Vereinbarkeit für Sorgearbeit leistende Personen ermöglicht wird, d.h. den Subjekten eine Vereinbarkeit im Sinne einer Teilhabe an Erwerbsarbeit, haus- und kindbezogener Arbeiten, eigener Zeit und sozial-politischen Engagement im Lebenslauf leichter gemacht wird. Zudem sollte Familie als ein Ort begriffen werden, in dem Kinder erzogen werden, so dass sich politische Regulierungen auch für andere Konstellationen als für die klassische Vater-Mutter-Kind Familie offen zeigen.

Patrick Ehnis ist Politikwissenschaftler und arbeitet an der Universität Bremen. Er ist Autor von „Väter und Erziehungszeiten - Politische, kulturelle und subjektive Bedingungen für mehr Engagement in der Familie“[2].

Literatur

Ehnis; Patrick (2009): Väter und Erziehungszeiten. Politische, kulturelle und subjektive Bedingungen für mehr Engagement in der Familie, Sulzbach/Taunus.

Procher, V./ Ritter, N./ Vance, C. (2014): Making Dough or Baking Dough? Spousal Housework Responsibilities in Germany, 1992-2011,RUHR ECONOMIC PAPERS. http://www.rwi-essen.de/media/content/pages/publikationen/ruhr-economic-papers/REP_14_472.pdf

Statistisches Bundesamt (2013) (Hrsg.): Datenreport 2013. Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland. https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Datenreport/Downloads/Datenreport2013.pdf;jsessionid=65057F2EA909834CD0EA7564DBD3710F.cae3?__blob=publicationFile

Nicht immer ein glücklicher Weg aus der Alleinverdiener-Ehe: Die Scheidung

Links:

  1. http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/
  2. https://www.buchhandel.de/buch/Vaeter-und-Erziehungszeiten-9783897412958