Demokratische Schulen

Lernen in Freiheit und Demokratie

Martin Wilke

„Wir glauben, dass – wo immer es um Bildung geht – junge Menschen das Recht haben, individuell zu entscheiden, was, wie, wo, wann und mit wem sie lernen, gleichberechtigt an Entscheidungen darüber beteiligt zu sein, wie ihre Organisationen – insbesondere ihre Schulen – geführt werden, ob Regeln und Sanktionen nötig sind und gegebenenfalls welche.“

Resolution der International Democratic Education Conference (IDEC) 2005

Die Gesellschaft hat sich in den letzten 200 Jahren erheblich verändert. Viele einschränkende Vorgaben, wie Menschen ihr Leben zu leben haben, sind verschwunden. Die Gesellschaft ist insgesamt freier und demokratischer geworden. Die überwältigende Mehrheit der Schulen ist jedoch immer noch unfrei und undemokratisch. Schüler*innen werden zwar nicht mehr geschlagen, aber ihnen wird immer noch vorgeschrieben, was sie zu tun und zu lassen haben. Sie können über einen wesentlichen Teil ihres Alltags nicht selbst bestimmen, sondern sind autoritären Strukturen ausgeliefert. Grundrechte wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit und Freiheit der Person werden massiv eingeschränkt.

Haben meist nix zu melden - Schüler*innen

Im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert sollten Schulen Menschen hervorbringen, die sich als Fabrikarbeiter eigneten, und Schulen waren selbst wie Fabriken organisiert. Die Schüler sollten Anweisungen befolgen und einer Norm entsprechen. Kreativität und eigene Ideen waren nicht gefragt. In der postindustriellen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts hingegen ist nicht Anpassung und Reproduktion auswendig gelernten Wissens gefragt, sondern die Fähigkeit, mit neuen Situation um zugehen und Probleme zu lösen. Kinder, die sich ihre Neugier, ihre Kreativität und Unkonventionalität erhalten, werden darin erfolgreicher sein – und haben zugleich eine selbstbestimmtere Kindheit. In demokratischen Schulen werden Kinder und Jugendliche nicht unnötig in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt.

Verbreitung Demokratischer Schulen

Als erste und älteste demokratische Schule gilt die 1921 von A.S. Neill gegründete Summerhill School in England. In mancherlei Hinsicht radikaler ist die 1968 eröffnete Sudbury Valley School im US-Bundesstaat Massachusetts; mittlerweile gibt es weltweit etwa 40 Schulen, die sie an ihrem Modell orientieren und sich daher als Sudbury-Schulen bezeichnen. 1987 gründete Yaacov Hecht die erste demokratische Schule Israels: die demokratischen Schule von Hadera. Mittlerweile gibt es in Israel etwa 25 Demokratische Schulen. In Deutschland wurden ab 2007 sechs Demokratische Schulen gegründet, zwei weitere entwickelten sich aus bestehenden Freien Alternativschulen. An demokratischen Schulen gibt es üblicherweise keine Einteilung in keine Klassen. Schüler unterschiedlichen Alters – von 6 bis 16 Jahren – können sich nach Belieben mischen. In Sudbury-Schulen reicht die Altersspanne sogar von 4 bis etwa 19 Jahren. Viele Schulen haben nur zwischen etwa 30 und 80 Schülern, einige auch weniger. Schulen mit 400 Schüler*innen wie die demokratische Schule in Hadera sind eher die Ausnahme.

Lernen in Freiheit

In demokratischen Schulen entscheiden Kinder und Jugendliche selbst, was sie lernen und wann sie es lernen. Sie werden nicht künstlich motiviert oder manipuliert, Dinge zu lernen, die sie nicht interessieren. Sie sind für ihr Lernen selbst verantwortlich. Die Schule ist nur dafür verantwortlich Bedingungen zu schaffen, unter denen die Schüler*innen gut lernen können. Kinder sind von Natur aus neugierig. Sie erkunden ihre Umwelt. Sie wollen, die Welt, in der sie leben, begreifen und sich in ihr zurechtfinden. Sie lernen Laufen, Sprechen und viele andere Dinge – und all dies ohne Unterricht oder Lehrplan. Lernen ist nicht das gleiche wie Unterrichtet-werden. Lernen ist eine Aktivität des Lernenden, Unterricht ist eine Veranstaltung des Lehrers. Lernen geschieht auf alle möglichen Weisen: anderen zuschauen, sich mit anderen unterhalten, Spielen, Dinge ausprobieren, lesen, im Internet recherchieren, Filme angucken. Ein großer Teil des Lernens ist informelles Lernen. Es folgt nicht einem vorgegebenen Plan, sondern dem Interesse des Lernenden. Was einen nicht interessiert, lernt man nur mühsam. Meist lernt man es nur für die nächste Prüfung und vergisst es bald danach wieder. Dinge, für die man sich hingegen interessiert, lernt man in einem Bruchteil der üblicherweise veranschlagten Zeit, und man behält sie auch. Die Erwachsenen, die an der Schule arbeiten, verstehen weniger als Lehrer*innen, denn als Lernbegleiter*innen, und bezeichnen sich meist einfach als Mitarbeiter*innen.

Demokratie

Demokratische Schulen sind selbstverwaltet. Das wichtigste Beschluss fassende Gremium ist die Schulversammlung. Sie besteht aus allen Schüler*innen und allen Mitarbeiter*innen der Schule. Dabei hat jeder unabhängig von seinem Alter das gleiche Stimmrecht, egal ob er 6, 16 oder 60 Jahre alt ist. Da es an jeder Schule deutlich mehr Schüler*innen als Mitarbeiter*innen gibt, sind die Schüler*innen potentiell immer in der Mehrheit. Andererseits ist die Teilnahme üblicherweise freiwillig, und nur ein kleinerer Teil der Schüler*innen nimmt regelmäßig an der Schulversammlung teil; viele andere entscheiden anhand der Tagesordnung (und ihrer sonstigen Interessen), ob sie teilnehmen, und verlassen die Versammlung, wenn ihr Thema dran war. In den meisten Demokratischen Schulen trifft sich die Schulversammlung wöchentlich, in einigen auch zweimal pro Woche. Je nach Umfang der Tagesordnung dauert sie dann zwischen eine Viertelstunde und deutlich mehr als einer Stunde. Eine zentrale Aufgabe der Schulversammlung ist überall die Diskussion und Beschlussfassung über Schulregeln. So entsteht schnell ein Regelbuch von einigen dutzend Seiten. Dies ist auch Ausdruck dessen, dass Autorität nicht bei einzelnen (erwachsenen) Personen liegt, sondern in den demokratischen Beschlüssen der Schulgemeinschaft. Einige Dinge delegiert die Schulversammlung an Komitees und Zuständige. So gibt es an vielen Schulen ein Besucherkomitee, das sich um Besucheranfragen kümmert, und ein Aufnahmekomitee, das sich mit potentiellen neuen Schülern und deren Eltern trifft, ihnen die Funktionsweise der Schule erklärt und – meist nach einer Probewoche – über die Aufnahme des Schülers entscheidet.

Je nach Schule gehen die Entscheidungsbefugnisse der Schulversammlung unterschiedlich weit, insbesondere was die Finanzen und Personalentscheidungen angeht. In Sudbury-Schulen wird der gesamte Jahreshaushalt der Schule, inklusive Gebäudekosten, Bezahlung der Mitarbeiter und Höhe des Schulgelds von der Schulversammlung beschlossen und – nach Bestätigung durch den Trägerverein der Schule – auch von ihr verwaltet. In anderen Schulen liegt die Verantwortung für die Finanzen beim Träger der Schule. Dieser stellt der Schulversammlung dann ein bestimmtes Budget zur freien Verfügung oder überträgt ihr die Zuständigkeit für bestimmte Bereiche. In etlichen demokratischen Schulen entscheiden Schüler*innen und Mitarbeiter*innen gemeinsam, welche Mitarbeiter*innen neu eingestellt werden und wer als Praktikant*in an die Schule kommen darf. In einigen Schulen, insbesondere in Sudbury-Schulen, wird jährlich vor den Sommerferien von der aktuellen Schulgemeinschaft abgestimmt, welche Mitarbeiter*innen im nächsten Schuljahr weiter an der Schule arbeiten dürfen. Aus arbeitsrechtlicher Sicht mag das problematisch erscheinen, man kann das Mitarbeiter*innen -Sein aber auch als ein Amt auffassen. Bei Politiker*innen käme auch niemand auf die Idee, Wahlen in Frage zu stellen, weil an der Wahl auch der Arbeitsplatz hängt. Ebenso sorgen die Mitarbeiter*innenwahlen dafür, dass Mitarbeiter*innen die Macht, über die sie auf Grund ihrer Erfahrung de facto verfügen, nicht missbrauchen.

Rechtssystem

Die Regeln an demokratischen Schulen gelten für Mitarbeiter wie für Schüler. Bei Verstoß gegen die von der Schulversammlung beschlossenen Regeln kann jeder – egal ob Schüler oder Mitarbeiter – eine Beschwerde einreichen. In einigen Schulen werden Beschwerden direkt in der Schulversammlung behandelt; die meisten Schulen haben jedoch ein eigenes Gremium dafür geschaffen, das sich Justizkomitee, Lösungskomitee, Rechtskomitee, Rechtsversammlung oder Schulgericht nennt. Das Rechtsgremium ist entweder gewählt oder wird alle paar Wochen per Los besetzt. Der / die Einreicher*innen der Beschwerde und die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, werden eingeladen und jeder schilderte seine Sicht der Geschehnisse. Falls nötig werden auch Zeugen geladen. Wenn klar ist, was passiert ist, wird festgestellt, ob bzw. welche Schulregeln verletzt wurden. Falls dies der Fall ist, können Konsequenzen beschlossen werden.

In der Regel haben die Konsequenzen etwas mit der Handlung zu tun: Wer etwas kaputt gemacht hat, muss sich um Reparatur oder Ersatz kümmern; wer gegen die Computerregeln verstoßen hat, darf ein paar Tage lang keine Computer benutzen; wer seinen Dreck nicht weggemacht oder sein Zeug nicht weggeräumt hat, muss ein paar Minuten gemeinnützige Arbeit leisten. Gegen Urteile, mit denen man nicht einverstanden ist, kann man Berufung einlegen, die dann vor der Schulversammlung verhandelt wird.

Erfolge

Studien über langjährige Schüler*innen der Sudbury Valley School kamen zu dem Ergebnis, dass ca. 85 Prozent später studieren; ca. 90 Prozent werden am College ihrer Wahl aufgenommen. Die meisten Absolventen sind mit ihrem Leben und ihrer beruflichen Laufbahn zufrieden. Dies bestätigt auch eine Untersuchung über ehemalige Schüler*innen der demokratischen Schule von Hadera; unter ihren Absolventen ist Sarit Hadad, eine der erfolgreichsten Sängerinnen Israels. und Gal Fridman, der erste Gewinner einer olympischen Goldmedaille des Landes. Sie waren erfolgreich, weil sie in ihrer Schulzeit ihren Leidenschaften nachgehen konnten.

Martin Wilke (geb. 1980 in Berlin) war viele Jahre aktiv in der Berliner Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä[1]. Er ist zudem Gründungsmitglied der European Democratic Education Community (EUDEC)[2] und Mitgründer der Demokratischen Schule X in Berlin-Heiligensee.

Links:

  1. http://kraetzae.de/
  2. http://www.eudec.org