30.10.2015

I “I’m starting with the Man in the Mirror” (Michael Jackson)

Veranstaltung zu Selbstbestimmung mit Andrea Truman, Friederike Strack & nofundi[m]ärsche

Im Feminismus ist Selbstbestimmung in den 1970er Jahren zum zentralen Begriff geworden. Er wurde als Kritik einer als patriarchal verstandenen Gesellschaft entwickelt. Einer Gesellschaft, in der vor allem Männern in politischen, staatlichen und medizinischen Institutionen das Leben von Frauen fremdbestimmen. Eine Antwort darauf war, den eigenen Körper kennen zu lernen und so Selbstbestimmung über die eigene Sexualität und die Reproduktion zu erlangen. In der Eingangsveranstaltung wurde schnell klar, dass es heute schwierig ist, gemeinschaftliches Handeln mit dem Begriff der Selbstbestimmung zu denken. Andrea Truman[1] stellte heraus, dass der Selbstbestimmungsbegriff die Internalisierung gesellschaftlicher Verhältnisse vorantreibe, indem er suggeriert, dass eigentlich gesellschaftlich bedingte Entscheidungen individuell und autonom wären. Dafür ist ganz grundlegend die Frage, was eigentlich das Selbst ist? Es unabhängig von gesellschaftlichen Verhältnissen zu denken, ist naiv, findet Andrea Truman auch, insbesondere wenn über selektive Abtreibungen[1] als selbstbestimmte Entscheidung diskutiert wird. Dies erweckt eine problematische Vorstellung einer Unterscheidung von staatlichem und individuellem Handeln.

8. März 2015. Demonstration zum Internationalen Frauenkampf*tag in Berlin. Einige Demonstrant_innen haben abfällige Netz-Postings von Freiern auf ihre Schilder gemalt, die zeigen sollen, wie Frauen in diesem Milieu entwürdigt werden. Stop Prostitution lautet ihre einfache Forderung. Kurz dahinter laufen selbstorganisierte Sexarbeiter_innen mit den roten Regenschirmen der internationalen Hurenbewegung in der Sonne: Only Rights Can Stop The Wrong! steht auf ihrem Transparent, das von anderen Demonstrationsteilnehmer_innen bespuckt wurde.

In der kontroversen Debatte um Sexarbeit beanspruchen alle Seiten, für Selbstbestimmung zu kämpfen: Alice Schwarzer fordert ein Verbot von Sexarbeit, weil sie Ausbeutung von Frauenkörper bedeutet und der sexuellen Selbstbestimmung entgegensteht. Die organisierte Hurenbewegung kämpft für das Recht, selbstbestimmt über den Verkauf sexueller Dienstleistungen entscheiden zu dürfen. Friederike Strack, aktiv bei Hydra e.V.[2], fragt sich vor allem, wer eigentlich über Selbstbestimmung sprechen darf. Die Antwort ist für sie klar: Nur die Betroffenen. Und im Bereich Sexarbeit ist es vor allem wichtig, dass die Betroffenen ihre Rechte bekommen, um sich wehren zu können. Denn das Recht auf Selbstbestimmung wird ihnen noch immer weitgehend abgesprochen, indem Sexarbeit oftmals mit Menschenhandel gleichgesetzt wird. Die Diskriminierung von Sexarbeiter_innen liegt dann gerade darin, von selbsternannten Fürsprecher_innen zu Opfern gemacht zu werden, die nur noch nicht begriffen haben, dass sie ausgebeutet werden. Das führt dazu, dass Sexarbeiter_innen ihre Probleme und Bedürfnisse nicht mehr benennen können, weil sie gar nicht ernst genommen werden. Der daraus formulierte Schutzanspruch schlägt so um in Fremdbestimmung: Durch Polizeirazzien und aktuell angedachte Gesetzesänderungen wie Registrierung, Hurenpass und medizinische Kontrollen werden Sexarbeiter_innen gegängelt und ihr Zugang zur Arbeit erschwert. Dagegen plädiert Strack für einen Selbstbestimmungsbegriff, der die Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt rückt und sie als handelnde Subjekte begreift.

Eine etwas andere Position hat die Vertreterin der Gruppe nofundi[m]ärsche. Sie schlägt vor, Selbstbestimmung ausschließlich als Abwehrbegriff zu verwenden. In den 1970er Jahren ging es noch um die Abschaffung von § 218 - heute geht es dagegen um ein Recht auf Abbruch. Das ist ein Unterschied, was das Verhältnis zum Staat angeht und was das Verständnis von Selbstbestimmung betrifft: Das eine bezieht sich auf Selbstbestimmung als Abwesenheit von staatlicher, patriarchaler Fremdbestimmung, das andere auf ein staatlich garantiertes Anspruchsrecht. Heute herrscht das Verständnis vor, das die Forderung nach Selbstbestimmung als Forderung nach staatlicher Durchsetzung eines Rechts auf Selbstbestimmung begreift.

Selbstbestimmung kann aber nur eine Abwehrforderung sein mit dem Ziel, Gesetze abzuschaffen und nicht neue zu schaffen. Neue Gesetze legitimieren Regulierung, Zurichtung und staatlichen Eingriff in Privatsphäre und auf weibliche Körper. Daher muss es in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche um staatliches Raushalten gehen, nicht um Einwirken auf staatliches Verhalten.

Denn nachdem die Hurenbewegung über das rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 anfänglich froh war, ist heute eine Überreglementierung durch Behörden und Ämter festzustellen. Das Nachsehen haben vor allem kleine Bordelle und reisende Sexarbeiter_innen. Es ist eben doch die Frage, ob man eine Entkriminalisierung oder Legalisierung fordert: Letzteres kann Gesetze nach sich ziehen, die man zunächst gefordert hat, die sich dann aber gegen die eigentlichen Intentionen wenden können. Ist es doch besser, eher weniger Gesetze zu haben und dafür mehr Freiheiten?

Aus dem Publikum gibt es Einwände. Selbstbestimmung als reinen Abwehrbegriff zu fassen, sei nicht möglich. Einmal reproduziert das genau die Trennung von Individuum und Staat. Und ein Heraushalten des Staates ist auch eine Form von Verhalten, eine Nicht-Regulierung auch eine Form von Regulierung. Auf dem Podium wird dagegengehalten: das ist zwar ein richtiges theoretisches Statement, aber für strategische Überlegungen, wer welche Forderung wann stellt, irrelevant. Auf einer konkreten Ebene, am Beispiel Abbrüche, macht es einen Unterschied, ob man eine staatliche Legalisierung wünscht, die Zwangsberatung und Bedenkfristen nach sich zieht, oder ob man die Abschaffung des § 218 fordert. In Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche besteht ein weiteres Problem: Selbst wenn es keinen § 218 mehr gäbe, wäre da immer noch die Frage des Zugangs. Denn eine Verunmöglichung von Abtreibung findet nicht nur auf rechtlicher Ebene statt: Mit flächendeckenden „Gewissens“verweigerungen von Ärzt_innen und fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten ist ein selbstbestimmter Zugang nicht möglich - und wo würde man man in einer solchen Situation ansetzen? Würde man da nicht auch an den Staat appellieren und positive Rechte einfordern?

Aber eins macht die Abgrenzung als Abwehrbegriff wieder schwierig: Gerade in anderen Bewegungen dient Selbstbestimmung, wie weiter oben bereits beschrieben wurde, als Forderung nach staatlich garantierten Rechten: Gleichstellung in der Ehe und Anerkennung von weiteren Geschlechtern im Pass. Denn die Abtreibungsgegner_innen müssen im Kontext breiter antifeministischer Strömungen gesehen werden, die neben Schwangerschaftsabbruch nicht nur PND/PID thematisieren, sondern die auch für eine konservative Sexualmoral, eindeutige Geschlechterrollen, rassistische Bevölkerungspolitik und traditionelle Familienwerte eintreten. Hier wäre ein Bündnis von Feminist_innen, LGBTIQ-Aktivist_innen und Antirassist_innen sinnvoll.

Immer wieder stellte sich die Frage, was der Begriff der Selbstbestimmung noch taugt und ob es politisch sinnvoll ist, diesen weiter zu nutzen.

Eine behinderte Aktivistin aus dem Publikum stellt heraus, dass Selbstbestimmung stark besetzt ist mit der Vorstellung, dass wir unabhängig sein wollen und Abhängigkeit ein Albtraum ist. Gleichzeitig spielt der Begriff auch in der Behindertenbewegung eine große Rolle - als Forderung nach einem Ende von Bevormundung und nach gleichen Rechten für Behinderte. Sie bevorzugt aber trotzdem den Begriff der Kooperation, der, ähnlich wie Solidarität, auf die Tatsache verweist, dass wir alle voneinander abhängig sind und nicht alleine existieren können. Er geht also eher von Individuen in ihrer Verschiedenheit und Abhängigkeit aus, statt von autonomen Subjekten.

Anmerkungen

[1] Selektive Abtreibungen bezeichnet die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer vermuteten Behinderung des Kindes, auf Grund von Normabweichungen, die bei pränatalen Untersuchungen festgestellt wurden. In Deutschland entscheiden sich ca. 90-95% für eine Abtreibung, wenn eine Diagnose für Down-Syndrom vorliegt.

Links:

  1. http://www.theorie.org/titel/580_feministische_theorie_3_auflage
  2. http://www.hydra-berlin.de/