Als ich einmal Mitglied der G-10-Kommission werden wollte

Eine kleine Geschichte über Geheimdienste und ihre versuchte Kontrolle

Jörg Schindler

Nach Geheimdienstskandalen macht die Forderung nach „demokratischer Kontrolle der Geheimdienste” die Runde. Sie, die Geheimdienste, müssten „transparenter werden”, fordern die Jungen Liberalen, und immerhin Justizminister Maas, quasi der Kollege des Chefs der Geheimdienste, fordert, dass der BND „die Grundrechte beachten” müsse. Wenn also dies, diese Bindung der Schlapphüte an Recht und Gesetz, Maßstab für eine Behördenkontrolle ist, verweist das auf ein grundsätzliches Problem. Und es lohnt sich, die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste konkreter anzusehen. Der Autor dieser Zeilen kann dies schon mangels eigener profunder Kenntnisse kritischer Geheimdienstkontrolltätigkeit nicht umfassend und systematisch leisten. Aber er kann eine kleine Geschichte erzählen, nämlich jene, als er versuchte, seinen Teil zu dieser ominösen „demokratischen Kontrolle der Geheimdienste” zu leisten, und sei es auch erst einmal nur ihre schlichte Bindung an Recht und Gesetz. Diese „demokratische Kontrolle der Geheimdienste” könnte vielleicht so etwas sein, wie der Hund an der Kette — wobei nicht klar ist, wie groß hierbei der Hund und wie klein der kettenführende Mensch ist. Und es scheint ja offenbar eine solche Mammutaufgabe zu sein, dass der Justizminister sich fordernd aufführt wie ein Radikaloppositioneller. Dabei müsste er ja eigentlich nur mal ins Nachbarministerium zu den Damen und Herren Schlapphüten schlappen. Aber das geht offenbar nicht.

Wahl - das heißt noch garnichts.

Als stellvertretender Landesvorsitzender der Linkspartei in Sachsen-Anhalt und zudem als Rechtsanwalt mit rechtlichem Handwerkszeug vertraut, wurde ich gefragt, ob ich mich für einen Platz in der so genannten G-10-Kommission des Landtags Sachsen-Anhalt zur Verfügung stellen könnte. Dazu muss man wissen: Die G-10-Kommission wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) des Landtags berufen und soll die Tätigkeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz kontrollieren, wenn es um so genannte „Beschränkungsmaßnahmen” des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses geht. Dies bedeutet, dass die G-10-Kommission über diese Abhör- und Mitlese-Angriffe der staatlichen Behörden gegen Verdächtige oder Mitwissende oder anderweitig interessante Personen entscheiden bzw. diese nachträglich genehmigen muss. Anderenfalls müssen diese beendet werden. Eine ehrenwerte Aufgabe, meinte ich. So weit, so gut, und ich sagte zu, wurde folgend in der PKK des Landtags zusammen mit den anderen konkurrenzparteilich Vorgeschlagenen nach demokratischem Proporz zu einem Mitglied der G-10-Kommission berufen. Doch dies bedeutet noch gar nichts. Die tatsächlichen Probleme kamen nämlich erst noch.

Voraussetzung der Tätigkeit in der G-10-Kommission ist nämlich nicht allein die Bestellung durch die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtags. Sondern die praktische Tätigkeit— also die tatsächliche Teilnahme an den Treffen der geheim tagenden Kommission ist erst möglich, wenn eine so genannte Sicherheitsüberprüfung stattgefunden hat. Das ist vorliegend nicht irgendeine Förmelei. Sondern es ist notwendig, dass der Kandidat die höchste Stufe der Weihen erreicht, um die „demokratische Kontrolle” auch ausüben zu dürfen. Diese „erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen”, die so genannte „Ü3”, muss er erfolgreich absolvieren und mit Bravour bestanden haben. Dies bedeutet, dass alle möglichen Behörden und Auskunftsstellen, Nachbarn, Verwandte, Freund*innen oder auch berufliche Geschäftspartner über den Kandidaten darüber befragt werden, ob dieser in irgend einer Weise „nicht geheuer” ist. Und hier kommen dann wieder die Geheimdienste ins Spiel. In meinem Fall konkret: der Verfassungsschutz.

Geheimdienste lassen sich nur ungern in die Karten schauen ...

Kontrolle der demokratischen Kontrolleure

Dieser Verfassungsschutz teilte nämlich nach hochkonspirativer monatelanger Überprüfungstätigkeit meiner Person der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtags mit, dass ich zwar durch diese bereits bestellt worden sei, allerdings habe eben diese darauf folgende Überprüfung nun ergeben, dass ich dennoch für die Tätigkeit in der G-10-Kommission nicht geeignet sei. Denn ich sei — was man meiner Internetseite entnommen habe — Mitglied des Vereins „Rote Hilfe e.V.”. Dieser Verein wiederum würde vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „linksextremistisch” eingestuft. Ich sei daher ein Sicherheitsrisiko und dürfe daher an der ehrenwerten demokratischen Kontrolle der Geheimdienste nicht mitwirken. So weit, so nicht gut.

... und in die Aktenschränke schon garnicht.

Tatsächlich hat sich der Autor irgendwann vor vielen Jahren — die genaue Jahreszahl ist über die grau gewordenen Kopfhaare verschwommen — zur Mitgliedschaft in dieser „Roten Hilfe” entschieden, und zwar aus ganz pragmatischen Gründen. Musste ich doch anhand praktischer Nahanschauung beim Wirken der bayerischen Polizeikräfte bei der Begleitung von antifaschistischen Demos, an denen ich mit meinen studentischen Freund*innen aus voller jugendlicher Überzeugung teilnahm, feststellen, dass die Polizei durchaus nicht mal immer ganz zimperlich war, wenn es verschiedene Auffassungen über politische und versammlungsrechtliche Gut-Böse-Einschätzungen gab. Da machte es schon Sinn, dass man den armen Teufeln, die es in so einem Konflikt konkret dumm erwischt hatte, wenigstens finanziell und rechtlich so gut es ging beistand — man hätte es ja auch schnell mal selbst sein können. Über die Jahre nahm diese Nahanschauung ab, die Mitgliedschaft blieb.

Nun hatte also der Verfassungsschutz mich per ohnehin öffentlicher Internetseite als „linksextremistisch” geoutet. Jedoch war ich bereits als G-10-Kommissionsmitglied bestellt, durfte nur noch nicht als solches tätig sein. Daher versuchte der Vorsitzende der G-10-Kommission, in einer Sitzung des Gremiums feststellen zu lassen, dass ich aufgrund fehlender „Ü3”-Geeignetheit doch nicht an den Sitzungen teilnehmen dürfe. Da jedoch für einen solchen Beschluss eine Mehrheit des Gremiums erforderlich war und — wie ich folgend aus der Zeitung erfuhr — diese aufgrund der Abwesenheit des SPD-Vertreters nicht zustande kam, konnte eine solche Ungeeignetheit meiner Person nicht festgestellt werden — ich war also weiter in Sachen G-10-Kommission im Spiel.

Jedoch weigerte sich wiederum die CDU, die G-10-Kommission mit meiner Teilnahme tagen zu lassen. Schließlich sei ich als „Kontrolleur” ein „Sicherheitsrisiko”, meine Bestellung durch die Parlamentarische Kontrollkommission „nicht abschließend”. Hierzu bemühte man sogar ein Rechtsgutachten, wonach angeblich der entsprechende Passus im G-10-Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt anders zu lesen sei als es der Wortlaut ergäbe. Kurz und gut: Nach dieser Auffassung darf die „demokratische Kontrolle der Geheimdienste” also durchaus erfolgen, allerdings nur unter Wohlwollen und mit quasi Vetorecht der Geheimdienste. Sozusagen mit eingebauter Geheimdienstkontrolle der demokratischen Kontrolle der Geheimdienste. Das hört sich sehr kontrolliert an, ist aber damit die Abwesenheit von Kontrolle, wenn sich die Kontrolleure durch die Kontrollierten zunächst auf Zuverlässigkeit kontrollieren lassen müssen. Oder kurz: Es ist die Kammerdienerkontrolle ihrer majestätischen Durchlaucht.

Kennste den?

Was lernt uns das? Ich habe dazu keine abschließende Antwort. Insbesondere kann ich die Frage nicht beantworten, ob es „theoretisch” — also unter den Laborbedingungen politischer Sterilität, fernab der politischen Kleingeistrauferei oder gesellschaftlicher Großkonflikte — irgendwie möglich ist, das Diktum von der „demokratischen Kontrolle der Geheimdienste” zu erfüllen. Oder ob es nicht bereits denklogisch unmöglich ist, eine Behörde, die ja, um überhaupt effektiv arbeiten zu können, intransparent arbeiten — also mit allerlei Tricksen, Täuschen, Tarnen hantieren — muss, wiederum an Recht und Gesetz binden zu können und dies dann auch noch zu überwachen. Schließlich fiele das ja ziemlich blöd auf: Der Spion, der seine Zielperson zunächst über seine Rechte belehren muss. Der V-Mann, der abgeschaltet werden muss, wenn er die Straftat, deren man seine ganzen Freunde verdächtigt, dann auch selbst begeht. Die öffentliche Entschuldigung der Behörde, wenn das abgehörte Telefon doch durch einen Zahlendreher das falsche war — irgendwie undenkbar. Vielleicht auch lustig, wenn das irgendeiner dieser Politiker*innen in diesen Geheimdienst-Kontrollgremien, die aus linken Gründen mit der Vorstellung vom alternativen Gebrauch unserer Verfassung für grundrechtliche Zwecke schwanger gehen, fordert, Nur: Ich glaube zu sehen, wie sich hinter der Spiegelwand die kontrollierten Verfassungsschutzmitarbeiter darüber scheckig lachen, bis ihnen die Tränen kommen.

Ich weiß auch nicht, ob wir Linke klüger beraten sind, dieses ganze närrische Hase-Igel-Spiel zwischen narrendem Geheimdienst und genarrtem Kontrollgremium zumindest aus taktischen Gründen — „vielleicht verplappern sie sich ja doch mal” — mitzuspielen oder nicht. Ab einem gewissen Grad an Illusionsfreiheit und Chuzpe kann man ja die seltsamen Pirouetten der Geheimdienstmitarbeiter in diversen Geheimdienstuntersuchungsausschüssen, den Untersuchern die Wahrheit vorzuenthalten, ja auch schon wieder aufklärerisch verwerten. Näheres können die Leute berichten, die — im Gegensatz zu mir — so etwas schon mal von innen gesehen haben.

Aber ein Fazit meine ich, aus der kleinen Geschichte ziehen zu können: Unter realen politischen Alltagswetterverhältnissen, erst recht den aktuellen winterlichen Politverhältnissen einer gesellschaftlichen Linken, die nicht hegemoniefähig ist, kann eine „demokratische Kontrolle der Geheimdienste” wirklich nur ein schlechter Rausschmeißerwitz am Ende der Betriebsfeier von BND, MAD und VS sein. — „Kennste den? Hält sich der Verfassungsschutz an die Verfassung...”

Jörg Schindler ging als Jura-Student lieber zu Antifa-Demos als zu Burschenschaften. Als Rechtsanwalt, der Rechtsschutzversicherung schätzt, ist er heute in Wittenberg und Berlin tätig. Außerdem ist er stellvertretender Landesvorsitzender der LINKEN in Sachsen-Anhalt.