Leaking und Transparenz

Gefahren für die Sicherheit?

Anna Biselli (Netzpolitik.org)
Leakt gewaltigt - stetes Tropfen höhlt geheim. Notwehr gegen Geheimhaltung braucht manchmal Löcher

Immer wieder finden eingestufte Dokumente aus Geheimdiensten und anderen Behörden ihren Weg an die Öffentlichkeit. Beim Bundesnachrichtendienst stieg die Anzahl der geleakten Dokumente in den vergangenen Jahren stetig an, Zahlen dazu musste das Bundeskanzleramt nach einer Klage des Tagesspiegels im Dezember 2015 offenlegen. Für die Geheimdienstler ist das unangenehm, Leaking wird immer wieder als Risiko für die nationale Sicherheit oder das Staatswohl bezeichnet. Das darf keine Pauschalausrede sein, in völliger Geheimhaltung und Intransparenz zu agieren. Aber solange das der Fall ist, ist Leaking eine notwendige Vorraussetzung, Missstände und demokratiegefährdende Entwicklungen aufzudecken.

Doch was ist, wenn geleakte Dokumente tatsächlich Informationen enthalten, die Nachteile für die nationale Sicherheit bedeuten oder etwa durch die Veröffentlichung von Namen Menschen in Gefahr bringen? Leaking ist immer ein Abwägungsprozess, eine Einzelfallentscheidung. Mit der Veröffentlichung von Dokumenten geht die Verantwortung einher, einzuschätzen, welche Konsequenzen ein Leak haben kann, ob damit unschuldige Menschen in Gefahr gebracht werden und ob im Zweifel das öffentliche Interesse an den Informationen überwiegt. Diese Verantwortung muss sowohl die Quelle selbst tragen als auch derjenige, der das Material publiziert.

Letzterer ist traditionellerweise ein Journalist, der das Material aufarbeitet und veröffentlicht. Er hat auch die Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass die Quelle nicht identifiziert werden kann und in Gefahr gerät. Darüberhinaus ist seine Aufgabe, Informationen so in den Kontext zu setzen und zu erklären, dass sie einen tatsächlichen Mehrwert für eine breite Öffentlichkeit darstellen. Oftmals sind Informationen, isoliert betrachtet, schwer zu verstehen und ihre gesamtheitliche Bedeutung kaum zu interpretieren.

Die Art des Leakens hat sich verändert

Durch Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks hat sich das klassische Verhältnis von Quelle und Journalist verändert. Informationen werden zunehmend auch ohne Begleitung eines Nachrichtenmediums veröffentlicht, außerdem leisten auch NGOs vermehrt einen Beitrag, indem sie geheime Daten veröffentlichen und erklärend aufbereiten. Das bringt große Chancen mit sich, da die Deutungs- und Veröffentlichungshoheit der Medien geschwächt wird. Es erhöht aber auch das Risiko, dass ein gründlicher Abwägungsprozess fehlt und Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, die tatsächlich Einzelne in Gefahr bringen, etwa wenn Namen Unbeteiligter nicht geschwärzt werden.

Um Menschen den verantwortungsvollen Umgang mit sicherheitsrelevanten Dokumenten zu ermöglichen, die keinen offiziellen Pressestatus haben, ist es wichtig, ihnen den gleichen Schutz durch Pressefreiheit zu gewährleisten wie berufsmäßigen Journalisten. Dafür ist es dringend geboten, den Straftatbestand der Datenhehlerei wieder abzuschaffen, der mit der Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür eingeführt wurde. Er bringt durch unklare Rechtsformulierungen jene in Gefahr, mit denen Informationen geteilt werden. Dabei ist genau das unabdingbar, um die Tragweite von Veröffentlichungen zu beurteilen. Sich ein Urteil von Rechtskundigen und Technikspezialisten zu holen, sollte die Pflicht sorgfältiger publizistischer Aufbereitung sein.

Eigentlich sollten Leaks in einer demokratischen Gesellschaft nur eine Ausnahme sein müssen. Leaking ist Transparenz von unten, wo der Staat verfehlt, von sich aus genügend Informationen bereitzustellen, um eine gesellschaftliche Diskussion über Grundrechtsgefährdungen zuzulassen. Sei es im Entwurfsprozess von Gesetzen, beim Einsatz von Überwachungstechnologie und -maßnahmen oder anderen sicherheitspolitisch relevanten Sachverhalten. Mechanismen zu Transparenzverpflichtungen des Staates gegenüber seinen Bürgern gibt es bereits, ihre Anwendbarkeit und Umsetzung besteht nur unzureichend.

Pauschalausnahmen vom Informationsfreiheitsgesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz regelt die Möglichkeit, von Bundesbehörden und ähnlichen Stellen Zugang zu amtlichen Informationen zu bekommen. Das stellt ein wichtiges Instrument der demokratischen Kontrolle dar, weil die angefragten Stellen im Grundsatz zur Auskunft verpflichtet sind. Oft genug scheitern Informationsfreiheitsanträge, sind zu großen Teilen geschwärzt oder bringen Kosten mit sich, die den Fragenden abschrecken. Zumindest aber muss eine Ablehnung begründet werden. Der Antragssteller hat daraufhin die Möglichkeit, dieser Ablehnung zu widersprechen und gerichtlich feststellen zu lassen, ob sie zulässig war. Für Geheimdienste gilt das nicht. § 3 des Informationsfreiheitsgesetzes sieht eine sogenannte Bereichsausnahme für Nachrichtendienste und andere Stellen vor, sobald sie „Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit“ vornehmen.

Das bedeutet, dass Geheimdienste selbst trivialste Informationen nicht mit der Öffentlichkeit teilen müssen. Ein Paradebeispiel dafür ist eine Informationsfreiheitsanfrage nach den Kosten des vom BND herausgegebenen Kochbuchs „Top(f) Secret — Die ‘Geheimrezepte’ des Bundesnachrichtendienstes“. Eine Gefahr für das Staatswohl würde eine Herausgabe dieser Information wohl kaum darstellen — für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst ist das unerheblich.

Kosten geheim: Kochbuch des BND

Eine solche pauschale Ausnahme erstickt Transparenz und rechtsstaatliche Kontrolle im Keim. Wenn Informationen geheim bleiben sollen, muss das für jeden Fall begründet und von einem unabhängigen Gremium überprüft werden können.

Mehr Transparenz und Eigeninitiative notwendig

Eine Ausweitung des Informationsfreiheitsanspruchs gegenüber Geheimdiensten und Co. kann nur der erste Schritt sein. Wünschenswert wäre es, dass Informationen nicht erst über Informationsfreiheitsanfragen ans Licht gezerrt werden müssten, sondern von den betroffenen Stellen proaktiv veröffentlicht würden. Ein inhärentes Problem ist nämlich, dass zum Anfragen von Informationen und Dokumenten bekannt sein muss, welche Informationen überhaupt vorhanden sind.

Das Bereitstellen von Informationen muss zum Standard werden — in maschinenlesbarer und umfassender Form. Wenn Informationen als Verschlusssachen eingestuft sind und ihre Veröffentlichung unterbunden werden soll, sind Kriterien dafür in Verschlusssachenanweisungen, Verwaltungsvorschriften und dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz geregelt. Es soll jeweils der niedrigste angemessene Geheimhaltungsgrad gewählt werden. Welcher das ist, wird von der jeweiligen Stelle selbst entschieden. Eine Überprüfung durch Dritte wäre hierbei dringend notwendig, um willkürliche Übereinstufungen zu verhindern.

Wovor haben die eigentlich Angst?

Nicht nur der Öffentlichkeit wird es verwehrt, sicherheitspolitische Praktiken zu beurteilen. Auch die Parlamentarischen Kontrollinstanzen wissen besonders in Bezug auf Geheimdienste kaum, was wirklich passiert. Besonders im Rahmen des NSA-Untersuchungsausschusses wurde deutlich, wie jahrelang die G-10-Kommission und das Parlamentarische Kontrollgremium hinters Licht geführt und ihnen Informationen vorenthalten wurden. Selbst wenn den Parlamentarier Einsichtnahme gewährt wird, ist ihnen oftmals verwehrt, öffentlich und konkret über diese zu reden. Noch dazu sind die beiden zentralen Kontrollinstanzen des Parlaments personell und fachlich zu schwach ausgestattet, um einen umfassenden Geheimdienstapparat beurteilen und damit kontrollieren zu können.

Nicht verheddern, lieber schreddern. Leak-Prävention nach Geheimdienstart

Leaks aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass viele der Informationen, die der Öffentlichkeit vorenthalten werden, keineswegs die Sicherheit der Bundesrepublik oder die konkreter Personen gefährdet haben. Meist ist das Operieren im Verborgenen eine Vermeidung gesellschaftlicher Diskussion, die Verschleierung unrechtmäßiger Praktiken und Planungen oder schlicht die Angst vor Peinlichkeit. Gerade in diesen Fällen ist eine Offenlegung von fragwürdigen Zuständen unentbehrlich.

Solange es kaum Transparenz und wirksame Kontrollmechanismen gibt, sind wir als Gesellschaft auf die Courage von Whistleblowern und Leakern angewiesen. Angemessene Gesetze zum Schutz derer zu erlassen, die sich durch die Offenlegung von Missständen in Gefahr bringen, ist das mindeste was ein Gesetzgeber tun muss. Wenn ein Whistleblower daran scheitert, Missstände intern zu Bewusstsein zu bringen und sich dann dem Risiko von Strafverfolgung aussetzt, um diese der Öffentlichkeit mitzuteilen, muss es Schutzmechanismen geben. Denn: Whistleblower gefährden nicht unsere Sicherheit. Sie verteidigen unsere Demokratie.

Anna Biselli ist Informatikerin, Journalistin und Datenreisende. Sie schreibt bei netzpolitik.org[1].

Links:

  1. https://netzpolitik.org/