09.06.2008

Ein Armutszeugnis in der Bekämpfung von Armut

Zum Nationalen Reichtums- und Armutsbericht der Bundesregierung

Adeline Otto
Adeline Otto

Der 3. NARB – ein Armutszeugnis in der Bekämpfung von Armut

Mehr Einkommensarmut, eine sich fortlaufend spreizende Schere zwischen reich und arm, ungleiche Bildungsteilhabe und verstärkt gesundheitliche Beeinträchtigungen in den unteren Einkommensgruppen – der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 18. Mai 2008 vorgelegte Entwurf für den 3. Nationalen Reichtums- und Armutsbericht (NARB) der Bundesregierung ist ein Armutszeugnis. Er verdeutlicht den eklatanten Widerspruch zwischen dem Anspruch einer Armutsbekämpfung sowie einer verbesserten sozialen Inklusion und der Wirklichkeit, welcher die Politik der zum Zeitpunkt der Datenerhebung amtierenden rot-grünen Bundesregierung beherrschte.

Dem Bericht zufolge leben in Deutschland rund 6,8 Millionen Reiche mit einem Nettomonatseinkommen von 3.418 ¤ oder mehr. Das sind 8,8% der Bevölkerung.[1] Was unberücksichtigt bleibt, ist die ungleiche Verteilung der Vermögen und die Reichtumskonzentration von Produktivvermögen. Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) sind da wesentlich aufschlussreicher: Betrachtet man die Verteilung des Nettovermögens im Jahre 2002 ergibt sich für die reichsten 10% der Bevölkerung ein Reichtumsanteil von 58,7%, während die unteren 10% mit -1,6% mehr Schulden als Vermögen haben.[2]
Dieser zunehmenden Reichtumskonzentration auf einige Wenige gegenübergestellt zeichnet sich das Bild eines wachsenden Ausmaßes von Armut. Bedroht von Armut gilt laut dem Entwurf des 3. NARB, wer über weniger als 60% des mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens, also über weniger als 781¤ verfügt. Die Armutsrisikoquote liegt bei 13% der Bevölkerung, was bedeutet, jede/r Achte ist armutsgefährdet. Was der Bericht jedoch verschleiert, ist das wahre Ausmaß der Zunahme von Armut und Einkommensungleichheit. Die Armutsquote betrug in Deutschland im Jahre 2005 eben nicht 13% sondern 18,3%.[3] Die höhere Zahl stammt aus dem repräsentativen Sozio-ökonomischen Panel (SOEP), welches vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) betreut wird. Die niedriger ausfallende Quote stammt aus der europäischen Datenbasis EU-SILC, welche mit wesentlich weniger repräsentativen Datenerhebungsmethoden arbeitet.[4] Das SOEP ermittelte auch eine andere Armutsrisikogrenze. Danach ist jede/r Alleinstehende/r armutsgefährdet, die/der weniger als 880 ¤ monatlich zu Verfügung hat (exklusive Krankenversicherung etc.). Die Verwendung repräsentativer Daten hat auch Auswirkungen auf die Erfassung von Kinderarmut. So liegt zum Beispiel die Kinderarmut nach SOEP-Daten bei 26% und das am 26.Mai 2008 vorgestellte Dossier zu Kinder- und Jugendarmut des Bundesfamilienministeriums ermittelte immerhin 17%.[5] Der NARB weist sie dagegen nur mit 12% aus.

Ein weiteres hochproblematisches Armutsthema, welches der Entwurf des 3. NARB verschweigt, ist die sogenannte verdeckte Armut. Damit ist die Situation der Menschen gemeint, die obwohl sie einen Anspruch auf soziale Leistungen haben, diese nicht wahrnehmen. Bei Hartz IV, einer bedürftigkeitsgeprüften Grundsicherung, verzichten ca. 30% der Antragsberechtigten auf die ihnen zustehenden Leistungen.[6] Ursachen für den Verzicht sind vor allem die Kontrolle, Schnüffelei und Intransparenz, aber auch die Stigmatisierung und die Angst vor Repressionen, von denen Leistungen unter sozialadministrativer Bedürftigkeitsprüfung begleitet sind. All dies wird im Entwurf des NARB natürlich nicht aufgeführt. Auf die Fortführung einer Begleitforschung zur verdeckten Armut, deren Ergebnisse im 2. NARB noch veröffentlicht worden sind, wurde verzichtet.

„Die im Dunkeln sieht man nicht“ schloss Bertolt Brecht seine Dreigroschenoper. Die Bundesregierung will sie nicht sehen, verschweigt den skandalösen Sachverhalt und somit die eigene Unzulänglichkeit beziehungsweise Unwilligkeit. Ein aufrichtiger Versuch, Armut zu bekämpfen und die Menschenrechte zu achten, besteht nicht darin, verdeckte Armut bewusst in Kauf zu nehmen, Menschen durch stigmatisierende Transfers und durch Leistungskürzungen bewusst unter das Existenzminimum zu drücken und ihnen menschenrechts- und völkerrechtswidrigen Arbeitszwang zu verordnen unter Androhung des schrittweisen Leistungsentzugs. Um Armut wirklich zu vermeiden, müssen soziale Transfers ohne jegliche Bedürftigkeitsprüfung und ohne jedwede Verpflichtung zur Arbeit oder einer anderen Form der Gegenleistung erfolgen. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) erfüllt genau diese Kriterien. Es ist ein allen Menschen von Geburt an zustehendes, individuell garantiertes Einkommen ohne Bedürftigkeitsprüfung, ohne Arbeit-/Tätigkeitsverpflichtung und in einer existenzsichernden und teilhabeermöglichenden Höhe. Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen muss ein/e von Armut Betroffene/r nicht demütig und duldsam „für die Brotsamen dankbar sein, die vom Tische des reichen Mannes fallen“.[7] Sie sitzen mit den Reichen vereint an einem Tische – und zwar als BürgerInnen einer Gesellschaft deren sozio-kulturelle Existenz vor jeder Leistung und unabhängig vom gesellschaftlichen Nutzwert garantiert ist.

Je nach Finanzierungsmodell stellt ein bedingungsloses Grundeinkommen darüber hinaus ein Mittel teilhabegerechter Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums zu Gunsten der Mehrheit der Bevölkerung, insbesondere der benachteiligten sozialen Gruppen, dar. Das Konzept, welches die Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE (siehe www.die-linke-grundeinkommen.de[1]) vorgelegt hat, stellt diese Verteilungsgerechtigkeit zum einen über eine verstärkte Steuerfinanzierung und zum anderen über die Einbeziehung aller Einkommensarten her, also nicht nur von Löhnen, sondern auch von Gewinnen sowie Vermögens- und Besitzeinkommen.

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen ermöglicht eine Gesellschaft pluralistischer Aktivität und kommt somit den unterschiedlichen Tätigkeitsbedürfnissen der Menschen entgegen, wobei die einen weniger Erwerbsarbeit wünschen, andere dafür mehr[8], die einen ihren bisher wenig anerkannten Tätigkeiten im Haushalt, in der Pflege und Erziehung oder im bürgerschaftlichen Bereich mit größerer Unabhängigkeit nachgehen können oder aber sich für die Aufnahme einer oder von mehr Erwerbsarbeit entscheiden. Entwürdigende Kosten-Nutzen-Kalküle sowie unhinterfragte, im schlimmsten Fall sozial und ökologisch schädliche Leistungen sind danach nicht mehr die Voraussetzung für die individuelle Existenz- und Teilhabesicherung. Ganz im Gegenteil: Befreit von Ängsten vor Existenznot, Repressionen und Stigmatisierung ist niemand mehr gezwungen, die ihm auferlegten Bedingungen in Bezug auf Arbeit und Leben gefügig zu akzeptieren. Jede/r kann unabhängiger und weniger erpressbar über den Einsatz ihrer/seiner Arbeitskraft und die Produktionsbedingungen verfügen, das BGE im Rücken wissend leichter die Durchsetzung eigener wie auch kollektiver Interessen erstreiten. Wer diesen uneingeschränkten Grundzug der Freiheit von Zwang und Repressionen der unveräußerlichen Würde des Menschen und dessen Recht auf Existenz zur Seite stellt, kann keine Form der Almosenpolitik, auch nicht in Form einer bedürftigkeitsgeprüften und mit Arbeitszwang verbundenen Grundsicherung gutheißen. Almosen, egal wie sie sich heute nennen, suchen das Problem der Armut dadurch zu lösen, dass sie den Armen am Leben erhalten, oder – das Bestreben einer sehr fortgeschrittenen Richtung – dadurch, dass sie für seine Unterhaltung sorgen. Aber das ist keine Lösung. „Das eigentliche Ziel ist der Versuch und Aufbau der Gesellschaft auf einer Grundlage, die die Armut unmöglich macht“.[9]

Anmerkungen:

1 Der gesamte Bericht unter www.sozialpolitik-aktuell.de[2]
2 Siehe DIW Wochenbericht 45/2007[3]
3 Siehe SOEP Monitor, Juni 2007, Daten 1984-2006[4], vgl. Armutsrisikogrenze in Preisen von 2005.
4 Das EU-SILC, arbeitet auf der Basis von Fragebögen, wobei die Befragten sich selbst melden und zur Verfügung stellen müssen. Die Bögen werden ausschließlich über den postalischen Weg und zudem nur in deutscher Sprache verschickt. Dagegen wird die Datenerhebung des SOEP von InterviewpartnerInnen begleitet, welche persönlich vorstellig werden und dabei sowohl bei Verständnisproblemen, als auch im Falle fehlender Sprachbeherrschung bei MigrantInnen oder bei physischer Behinderung das Ausfüllen der Fragebögen erleichtern.
5 Siehe www.bmfsfj.de[5]
6 Siehe library.fes.de[6]
7 Oscar Wilde, Der Sozialismus und die Seele des Menschen, 1985.
8 Vgl. SOEP 2004, Berechnungen Grözinger[7], Hans Böckler Stiftung 2008.
9 Wilde, 1985.

Zur Autorin:

Adeline Otto studiert Geschichte, Politik und Recht mit Schwerpunkt Frankreich an der FU Berlin. Sie ist Mitglied im Netzwerk Grundeinkommen, bei der attac AG "Genug für Alle" und engagiert sich seit 2007 im SprecherInnenkreis der LAG Grundeinkommen Berlin in und bei der Partei DIE LINKE.

Links:

  1. http://www.die-linke-grundeinkommen.de/
  2. http://www.sozialpolitik-aktuell.de/docs/Dritter_Armuts-_&_Reichtumsbericht.pdf
  3. http://www.diw.de/documents/publikationen/73/74780/07-45-1.pdf
  4. http://www.diw.de/documents/dokumentenarchiv/17/61953/soepmonitor_person2006-linked.pdf
  5. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Internetredaktion/Pdf-Anlagen/kinderarmut-dossier,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf
  6. http://library.fes.de/pdf-files/do/04656.pdf
  7. http://www.boeckler.de/pdf/impuls_2008_09_6.pdf