Judith Brandner

ist u.a. bei der Überparteilichen Fraueninitiative Berlin sowie in der AG Sozialrecht des Deutschen Anwaltsvereins engagiert. Sie arbeitet als Rechtsanwältin in Berlin und befasst sich mit Rechtsproblemen im SGB II. Die Kosten können von den Amtsgerichten als Beratungshilfe
und bei Prozessvertretung vor dem Sozialgericht als Prozesskostenhilfe übernommen werden. War der Prozess erfolgreich, trägt das Jobcenter die Kosten.

Im prager frühling 04 berichtete sie von der Hartz-IV-Front.