01.04.2010

Erste Überlegungen zum vorliegenden Programmentwurf

Zum Programmentwurf der Partei DIE LINKE

Katja Kipping
Katja Kipping

Der von der Programmkommission vorgelegte Programmentwurf enthält viele zu begrüßende Aspekte, z.B. das klare Bekenntnis zu Selbstbestimmung, die strategische Ausrichtung auf die Verbindung von parlamentarischer mit außerparlamentarischer Arbeit und die eindeutige friedenspolitische Ausrichtung. Aus sozialpolitischer Sicht jedoch muss dieser Entwurf dringend verbessert werden.
Zu den kritikwürdigen Punkten gehört u.a.:

Idee sozialer Grundrechte komplett unterbelichtet

Die Idee des demokratischen Sozialstaats, also die Begründung sozialer Rechte durch die Idee der Teilhabe aller an der Demokratie, ist im Entwurf komplett unterbelichtet. (Daran ändert auch der Umstand nicht, dass der demokratische Sozialstaat einmal in einer Aufzählung erwähnt wird, da es keine ausführliche Begründung dazu gibt.)
Vor dem Hintergrund des aktuellen Bundesverfassungsgerichtsurteils zu den Hartz-IV-Regelsätzen ist das besonders blamabel für uns. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat deutlich unterstrichen, es gibt ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Das ergibt sich aus dem Sozialstaatsgebot. Und dieses Existenzminimum erfasst nicht nur das physische Überleben, sondern auch ein Mindestmaß an kultureller und politischer Teilhabe. Das erzählen inzwischen selbst CSU-Politiker. Aber in unserem Programmentwurf ist dieser Aspekt unterbelichtet.

Schutz vor Altersarmut nur für Erwerbstätige

Im Programm heißt es: „DIE LINKE kämpft für eine armutsfeste gesetzliche Rente für alle Erwerbstätigen“ (S. 6) sowie „Um Altersarmut zu verhindern, wollen wir eine erhöhte bedarfsgerechte Grundsicherung im Alter.“ (S. 27) Das heißt im Klartext: Für Nicht-Erwerbstätige gibt es keine armutsfeste gesetzliche Rente, sondern nur eine Lösung im Rahmen der Grundsicherung im Alter. Diese Formulierungen zementieren im Alter das Zwei-Klassen-System: AlGruSi für die einen, Rente für die anderen.
Hier war der Parteivorstand schon einmal weiter in seiner Beschlussfassung. So fasste er auf seiner Klausurtagung im Sommer 2008 folgenden Kompromisstext zur Verhinderung von Altersarmut:
„Zukünftig soll dies [Schutz vor Altersarmut] innerhalb der Erwerbstätigenversicherung abgesichert werden. Das Ziel ist, dass nach Anrechnung von Einkommen und Vermögen keine Rentnerin und kein Rentner im Monat unter 800 Euro fallen dürfen.“
Der PV verständigte sich damals ganz bewusst darauf, dass der Schutz vor Altersarmut diskriminierungsfrei in einem System erfolgen soll. Und auch im Bundestagswahlprogramm heißt es: „Keiner soll im Alter unter 800 Euro fallen.“

Begrenzter Zumutbarkeitsbegriff

Zitat aus Entwurf: „Wir fordern ein Ende des Zwangs, untertariflich bezahlte oder der eigenen Qualifikation nicht angemessene Arbeit anzunehmen.“
Hier geht es also um Zumutbarkeitskriterien. Schon zu Beginn der 16. Wahlperiode hatte die Fraktion sich einvernehmlich darauf verständigt, die Zumutbarkeitskriterien zu ergänzen. Es geht eben nicht nur um Qualifikation und Entlohnung, sondern es geht auch um zumutbare Fahrtwege und die Gewissenfreiheit (also der Frage nach dem Inhalt der Erwerbsarbeit). Wortwörtlich hieß es im Fraktionsbeschluss im Jahr 2006:
„Niemand soll zur Ausübung einer Beschäftigung gezwungen werden, die für ihn kein Existenz sicherndes Einkommen schafft, die berufliche Qualifikation nicht in Wert stellt, die zu hohe Ansprüche an die Flexibilität und die Fahrtzeiten bedeuten würde oder die gegen die politische und religiöse Gewissensfreiheit verstoßen würde. Die Bereitschaft zur Ausübung solcher Tätigkeiten darf nicht die Voraussetzung der Gewährung einer Grundsicherung sein. Dies gilt auch für arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen, deren Teilnahme freiwillig sein muss. Die Ablehnung von Ein-Euro-Jobs darf keine Sanktionen nach sich ziehen.“

Sanktionsfreiheit nicht ausreichend gewürdigt

DIE LINKE hat sich auf die Abschaffung der Sanktionen im Bereich Hartz IV verständigt. Das heißt: Die Mindestsicherung ist unter keinen Umständen zu kürzen und die Sanktionsparagraphen im SGB II sind umgehend zu streichen. So steht es auch in unserem Bundestagswahlprogramm. Zwar wird im Programm die sanktionsfreie Mindestsicherung erwähnt, allerdings macht man sich nicht recht die Mühe, diese zentrale Forderung entsprechend zu würdigen und zu begründen.
Mein Vorschlag lautet, die ab Seite 40 aufgeführten Mindestbedingungen für Regierungsbeteiligungen mindestens um die Abschaffung der Sanktionen im Bereich Hartz IV zu ergänzen.

Gute Arbeit auf gut bezahlte Erwerbsarbeit begrenzt / 4in1-Perspektive eine Leerstelle

Im Programmentwurf ist viel von „Guter Arbeit“ die Rede. Leider wird darunter ausschließlich gut bezahlte Erwerbsarbeit behandelt. Fragen nach dem Inhalt von Arbeit, Fragen nach dem entfremdeten Charakter von Erwerbsarbeit im Kapitalismus, die Tatsache, dass gute Arbeit niemals erzwungene Arbeit sein kann, all dies sind Leerstellen im Programm.
Die Erkenntnis, dass es vier gleichberechtigte Arbeitsbereiche gibt, die eine Arbeitswoche zu vier gleichen Teilen prägen, also ein Viertel Erwerbsarbeit, ein Viertel Fürsorge- und Reproduktionsarbeit, ein Viertel politische Einmischung und ein Viertel Arbeit an sich selbst, vorstellbar als Weiterbildung und Muße, fehlt im Programm.

Mangel an diskursiver Offenheit bezüglich des Grundeinkommens

Komplett ausgeblendet wird im Programmentwurf die Debatte um ein linkes Bedingungsloses Grundeinkommen. Dies zeigt in eklatanter Weise einen Mangel an diskursiver Offenheit.
Gut ist, dass es sich bisher nur um einen ENTWURF handelt. Dieser soll nun diskutiert und verändert werden. Emanzipatorische Kräfte sind jetzt gefragt, auf entsprechende Veränderungen hinzuwirken.