Wenn Hartz-IV, dann für alle!

Eine EU-Grundsicherung ist notwendig

Jörg Schindler
Nothing works properly here ... if not, he ain't have no welfare.

Ginge es nach dem versammelten deutschen Chauvinismus, sollen die „Pleitegriechen“ ihre Inseln verkaufen und erst mal richtig arbeiten – allerdings nicht in Deutschland. Suchen EU-Bürger_innen in Deutschland Arbeit, gibt‘s kein Hartz IV. Dafür zieht die Bundesregierung alle Register. So sieht die Hartz-IV-Gesetzgebung vor, dass Nichtdeutsche keine Leistungen erhalten sollen, wenn sie nach Deutschland kommen, um hier Arbeit zu suchen. Kommen sie aus anderen Gründen, etwa wegen einer Heirat, bleiben die ersten drei Monate ohne Anspruch auf Grundsicherung. Aufgrund der restriktiven Einreisebestimmungen in die europäischen Staaten wirken sich diese Beschränkungen vor allem auf EU-Bürger_innen aus.

Hartz IV nur für Deutsche

Dass EU-Bürger_innen – Freizügigkeit hin, europäische Idee her – keine deutsche Sozialhilfe erhalten, wenn sie in Deutschland leben, um hier Arbeit zu suchen, darüber waren sich seit 2005 alle Bundesregierungen einig. Bis im Oktober 2010 das höchste deutsche Sozialgericht ein Schlupfloch aufmachte. Ein Franzose klagte und berief sich auf das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) von 1953. Darin hatten sich einige europäische Staaten verpflichtet, ihren Bürger_innen bestimmte soziale Leistungen zu gewähren – darunter Sozialhilfe – in Deutschland Hartz IV. Der Franzose erhielt Leistungen zugesprochen. Umgehend erklärte die Bundesregierung einen so genannten „Vorbehalt“ gegen das EFA – völkerrechtlich zweifelhaft. Doch so wurden zunächst Fakten geschaffen und alle Jobcenter angewiesen, nicht zu zahlen – nach dem Motto: Klagt doch, ihr Pleitegriechen! Zwischenzeitlich haben klagende EU-Bürger_innen ein weiteres Argument: Seit Mai 2010 gilt die EU-Richtlinie 883/2004. Danach müssen Arbeitssuchende der meisten EU-Staaten Sozialhilfe erhalten. Aber wieder werden Jahre vergehen und hierauf können mittellose EU-Arbeitssuchende nicht warten. Zumal sich Folgeprobleme stellen: Wie ist es mit speziellen Leistungen, mit Eingliederungszuschüssen, Vermittlungsbudgets oder Kinderzuschlag, Wohn- und Elterngeld? Viel Spielraum, mit Tricks arbeitssuchende EU-Bürger_innen aus den deutschen Sozialsystemen auszusperren.

Freiheit ohne Sozialhilfe

Geheuchelte Europafreundlichkeit des Wortes, aggressiver nationaler Sozialchauvinismus der Tat: Deutschland polemisiert gegen „Schuldenstaaten“ und verlangt Sozialabbau als Gegenleistung für die angebliche europäische Solidarität. Für hier Arbeit suchende „Brüder und Schwestern“ wird dagegen Hürde um Hürde um die deutschen Sozialsysteme aufgebaut. Dabei existiert in fast allen EU-Ländern eine Art Sozialhilfe. Die französische RSA beträgt 467,- ¤, dazu Wohnkosten, also mehr als das deutsche Hartz IV. Die italienische „assistenza economica“ variiert regional und Portugals „Rendimento Social de Insercao“ beträgt etwa 180,- ¤ sowie Wohnkosten. Griechenland ist das einzige EU-Land ohne offizielle Sozialhilfe. Denkbar ist, dass seine Staatsbürger_innen darüber nachdenken, angesichts der katastrophalen Verhältnisse in die BRD umzuziehen und einen beruflichen Neuanfang zu wagen – auch, wenn der Start erst einmal Hartz IV bedeutet. Ihre Arbeitnehmerfreizügigkeit wird für sie zur Farce. Für sie gilt: Freiheit ist immer die Freiheit ohne Sozialhilfe.

Auf einem Bein kann Europa nicht stehen

Die europäischen Grundsicherungssysteme anzugleichen, hat dagegen Potenzial. Allerdings ist der Geist der europäischen Verträge neoliberal und soziale Grundrechte sollen sich der Freiheit der Märkte unterordnen. Die EU-Integration steht dadurch seit vielen Jahren lediglich auf einem Bein – dem der Konkurrenz –, ohne dass es für die hierdurch entstehenden Disparitäten einen Ausgleichsmechanismus gibt. Der deutsche Exportweltmeister hat hierdurch Vorteile aus dem EU-Binnenmarkt, während die „Pleitestaaten“ ihre geringere Produktivität nicht durch Währungsabwertung, Finanzausgleichsmechanismen oder Infrastrukturinvestitionen austarieren können. Das finanzpolitische Koma des griechischen Staates und Folgeinfektionen anderer wirtschaftlich schwächerer EU-Staaten waren daher absehbar. Ohne das „zweite Bein“ einer infrastrukturellen Ausgleichs- und Sozialunion wird die EU in Zukunft deshalb gar nicht mehr stehen können.

Deshalb ist das Beharren vieler Linker, die nationalen Sicherungssysteme beizubehalten, ökonomisch blind und politisch borniert. Es ist eine Illusion, den Integrationsstand der EU, insbesondere die Wanderungsbewegung von EU-Bürger_innen, „zurückdrehen“ zu können. Will man diese bei der Arbeitssuche nicht ihrem Schicksal überlassen, muss man die nationalen Sicherungssysteme kompatibel machen – auch, um übernational koordinierte Gegenwehr der Arbeitssuchenden zu ermöglichen.

Das Bündnis aus traditioneller nationaler Arbeitsverwaltung und konservativer Subsidiaritätsrechtsprechung, das den nationalen Sozialstaat als nicht auf EU-Institutionen übertragbar erklärt1, wird soziale Mindeststandards nicht retten, sondern nur ihre Unterhöhlung durch den stetigen Fluss des EU-Binnenarbeitsmarkts erzeugen. Um die Ruinen nationaler Sozialhilferegeln werden breite Einfallstore von Prekarität und sozialrechtlicher Informalität entstehen, weil reale Lebenssituationen im EU-Arbeitsmarkt nicht mehr erfasst werden (können). Der Kampf gegen Fiskalpakt und EU-Spardiktate wird – wie das erwähnte Beispiel des EFA-Vorbehalts durch die Bundesregierung gegen das Fürsorgeabkommen zeigt – gerade nicht mehr aus nationaler Kompetenz heraus gelingen.

Stattdessen muss die Linke Sozialstaatlichkeit in den Kontext der EU-Integration setzen. Den europäischen Stier bei den Hörnern packen heißt: Bedarfsdeckung ab erstem Tag, Universalität, Wohnortprinzip, Übertragbarkeit und Rahmensetzung. Grundsätzlich müssen allen Unionsbürger_innen die jeweils am Wohnort geltenden sozialen Grundsicherungssysteme offen stehen. Diese müssen den Bedarf zum Leben decken, wobei in diesem Rahmen Spielräume für individuelle, regionale und nationale Besonderheiten bleiben müssen. Um zu vermeiden, dass aus dem früheren Leben in einem anderen EU-Staat sozialrechtliche Ansprüche verloren gehen, müssen nationale Regeln bei Arbeitslosengeld, Rente, bei Schulbesuch, Ausbildung und Studium übertragbar gestaltet und angeglichen werden. Denn gelten sie willkürlich und selektiv, werden sie auf Dauer nicht mehr akzeptiert und schrittweise ausgehöhlt. Ein attraktives linkes Gegenmodell eines Solidarsystems im Zeichen des EU-Binnenmarkts verbindet daher soziale Lagen durch eine Beplankung von nicht durch nationale Tricks hintergehbaren EU-Sozialstaatsrahmen, etwa von griechischen und deutschen Elterngeldempfänger_innen, italienischen und polnischen Studierenden sowie ungarischen und schwedischen Rentner_innen. Paradoxerweise könnte die Linke dann auch fordern: Hartz IV muss bleiben, und zwar für alle.

1 BVerfG, Lissabon-Urteil v. 29.06.2009