Prager Frühling, Magazin für Freiheit und Sozialismus (www.prager-fruehling-magazin.de)
16.07.2020

Die biodeutsche Ideologie – eine Nachlese

Was die Debatte über ein kleines Landesgesetz über den Bewusstseinszustand der Nation verrät

Stefan Gerbing

Landesjustizminister*innen haben normalerweise in der öffentlichen Erregungsökonomie keinen herausgehobenen Platz. Während Verkehrsminister*innen Flatterbändchen bei Einweihungen von Umgehungsstraßen durchschneiden und sich Innenminister[1] vor neu angeschafften Wasserwerfern im Blitzlicht sonnen, können Justitias oberste Hüter*innen einem erheblichen Teil der Beamt*innen in ihrem Geschäftsbereich noch nicht mal Anweisungen erteilen. Die Justiz in Deutschland ist schließlich auch nach dem zweiten Staats-Examen qua Verfassung vollkommen unabhängig.In der Debatte um das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) war jedoch nichts normal und alles anders. Die Resonanz auf den Gesetzentwurf der Berliner Senatsverwaltung für Justiz war bundesweit vernehmbar und von beeindruckendem Schalldruck. Diverse Landesinnenminister sowie Horst Seehofer, oberster Dienstherr der Bundespolizei kündigten an, dass nie wieder ein*e Polizist*in aus ihrem Verantwortungsbereich seinen/ihren Fuß zum Zwecke der Amtshilfe auf Berliner Boden setzen werde. Berufsverbände aus der Blaulicht-Szene sprachen vom Generalverdacht gegen den Öffentlichen Dienst und der Berliner Landesvorsitzende der CDU holte den seit jahrzehntealten für gravierende Ereignisse reservierten Lieblingswortwitz heraus und sprach von einem „Anti-Polizei-Gesetz“.[2]

Worum ging es? Das Gesetz verbietet es der Berliner Verwaltung und öffentlich-rechtlichen Körperschaften Menschen auf Grund von Herkunft, Geschlecht, Behinderung, sexueller und geschlechtlicher Identität, Sprache etc. zu diskriminieren. Das meint nach Wortlaut des Gesetzes, dass diese weniger günstig behandelt werden, als andere Personen in vergleichbarer Situation. Ausnahmen sind nur möglich, wenn hinreichende sachliche Gründe vorliegen. Soweit so selbstverständlich und in den meisten Bereichen durch das Willkürverbot auch jetzt schon prinzipiell untersagt. Neu ist, dass ein Schadensersatzanspruch der Betroffenen entsteht. Ähnlich wie es zum Teil durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bei Diskriminierungen im privatwirtschaftlichen Bereich längst Gang und Gebe ist. Darüber hinaus führt das Gesetz ein Verbandsklageverfahren ein und schreibt die Einrichtung einer Beschwerdestelle vor.

Symptome einer nervösen Gesellschaft?

Nun ist das Gesetz seit 21.6.2020 in Kraft. Der Orkan hat sich gelegt, es herrscht wieder Windstille im Wasserglas. Die Innenminister haben erklärt, dass sie weiterhin Polizist*innen nach Berlin entsenden werden. Man könnte meinen, es handele sich nur um die typischen Social-Media-getriebenen Aufgeregtheiten einer nervösen Gesellschaft. Doch es lohnt sich die Debatte etwas genauer anzuschauen, denn sie verrät auf den zweiten Blick einiges über die Seelenlandschaft der diskursbeteiligten Ureinwohner der Republik. Der Versuch einer Kartierung:

Die Inseln des obrigkeitsstaatlichen Antiliberalismus …

Tagesspiegelkolumnist Harald Martenstein schrieb mit spitzer Feder, das Gesetz bedeute ein bedingungsloses Grundeinkommen für Berliner. Schließlich könne jeder behaupten, diskriminiert worden zu sein und würde dann Geld erhalten.[3] Spoiler Alert: Das trifft nicht zu. Dennoch ist die Grundlage dieser Gerüchte interessant. Das Wort Schadensersatz nicht bedeutet ja gerade kein bedingungsloses Einkommen, sondern die Kompensation eines zu benennenden Schadens. Ein Nullsummenspiel für den/die Betroffenen. Dass ein Mann des Wortes wie Herr Martenstein, das doch sehr sprechende Wort Schadens-Ersatz so missdeutet, liegt womöglich daran, dass er auf die Männer und Frauen des Gesetzes hereingefallen ist. Denn Beamtenbund und Polizeigewerkschaften setzten tatsächlich das Gerücht in die Welt, die Beweislast würde durch das LADG umgekehrt, Beamt*innen müssten fortan beweisen, dass sie nicht diskriminiert hätten.

Auch das ist falsch. Es ist zwar so, dass wenn ein*e Bürger*in eine Diskriminierung (mit Hilfe von Beweismitteln) glaubhaft macht, es der Behörde obliegt, diese glaubhaft gemachte Diskriminierung zu widerlegen. Aber eine Beweislastumkehr ist dies nicht, sondern eine aus der Zivilprozessordnung wohlbekannte Herabsetzung des Beweismaßes. Denn einen endgültigen Beweis kann ein*e Betroffene*r nicht führen. Dies kann nur mit Hilfe der Behörde gelingen, denn nur sie verfügt über die notwendigen Informationen. Um es am Beispiel deutlich zu machen: Wenn jemand als einzige schwarze Person aus einer Menschenmenge herausgegriffen und kontrolliert wird, weiß nur die Behörde, ob dies wie es zunächst den Anschein hat, einen diskriminierende Handlung war. Oder aber ob es weitere, dem/der Bürger*in nicht bekannte Gründe gibt, die eine Ungleichbehandlung erlauben. Beispielsweise, dass er oder sie einer/m Tatverdächtigen äußerlich ähnelte oder sich durch ein bestimmtes Handeln zuvor verdächtig gemacht hatte. Der/die Bürger*in kann die Diskriminierung schlicht nicht beweisen, da das Nichtvorhandensein rechtfertigender Gründe für ein vermutlich rechtswidriges Verhalten für ihn/sie nicht zu beweisen ist. Da deren Nichtexistenz nicht beweisbar ist, muss die Polizei die Existenz rechtfertigender Gründe nachweisen. Es dürfte ihr bei einer ordnungsgemäßen Aktenführung auch ohne weiteres möglich sein. In einer demokratischen Rechtsordnung ist es eine Selbstverständlichkeit, dass der Staat seinen Bürger*innen bzw. Betroffenen von Maßnahmen, die diese von Rechts wegen dulden müssen, Gründe und Rechtfertigungen schuldet. Dies für unzumutbar zu halten, offenbart einen Geist, der eher zum Kaiserreich oder zum Demokratieverständnis der Deutschen Demokratischen Republik passt.

Die Gebirge von Misstrauen und Selbstzweifel

Berufsvertretungen wie der Beamtenbund und die Polizeigewerkschaft GdP sollten dies eigentlich wissen. Wenn sie trotzdem derart pauschal gegen das Gesetz polemisieren, müssen sich fragen lassen, welches Bild sie von den Menschen haben, die sie vorgeblich vertreten. Die Aussage, dass ihre Mitglieder ohnehin immer und ausschließlich korrekt und rechtsstaatlich arbeiteten, ist, auch wenn dies so vorgetragen wird, ja gerade kein Argument gegen ein Antidiskriminierungsgesetz. Sonst wäre die Möglichkeit des Widerspruchs gegen einen Bescheid und die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit eine Misstrauenserklärung gegen die Verwaltung. (In der DDR hat man das so gesehen, deshalb gab es keine Verwaltungsgerichtsbarkeit.) Wenn man davon ausgeht, dass die Beamtenvertretungen nicht die DDR zurück wollen, scheinen sie den eigenen Mitgliedern dann noch nicht gänzlich über den Weg trauen. Aber noch etwas anderes ist bezeichnend. Auch Beamte und Verwaltungsmitarbeiter sind nach Dienstschluss Bürger*innen. Nicht allein, dass auch Polizist*innen of Colour nach Dienstschluss racial profiling erleben. Das kann auch anderen Mitarbeiter*innen der Berliner Verwaltung so gehen.

Auch ein*e kinderreiche*r Mitarbeiter*in des Grünflächenamts ist nicht davor gefeit auf der Kindergeldstelle diskriminiert zu werden. Auch ein/e Polizist*in mag womöglich damit konfrontiert sein, dass das eigene Kind trotz gleicher Leistungen, aber mit einem das lateinische Alphabet sprengenden Namen, die Gymnasialempfehlung nicht bekommt. Dass die Beamtenvertretungen und die Polizeigewerkschaften ihre Mitglieder ausschließlich als potentielle Täter*innen, nicht aber als potentiell Betroffene sehen, ist bezeichnend.

Die Niederungen der Identifikation mit der Macht

Noch erklärungsbedürftiger ist die Haltung kommentierender Journalist*innen. Denn auch ihnen kann Diskriminierung durch die Verwaltung widerfahren. Dennoch war eine Frage, die bei kritischen wie bei wohlmeinenden Kommentator*innen gleichermaßen auffällig abwesend war: Könnte das Gesetz mir oder anderen Menschen nützen? Die Frage, ob das Gesetz geeignet ist den Schutz vor Diskriminierung auf Grund von Alter, Krankheit, Behinderung, Geschlecht, Herkunft, sozialem Status und sexueller Orientierung effektiv zu gewährleisten, war kaum zu lesen. Dabei ist Verwaltungsschelte sonst ein beliebtes und immer gut gehendes Kolumnenthema. Die selben Blätter, die das LADG kommentieren, als wären sie die Pressestelle der Deutschen Polizeigewerkschaft, überzeichnen sonst gern die Berliner Verwaltung als ausschließlich chaotische „institutionalisierte Geringschätzung des Bürgers“ [4]. Wenn sie nicht gleich das ganze Bundesland als „failed state“ schmähen.

Diese gleichzeitige Geringschätzung der Verwaltung und die Annahme, dass aber in Bezug auf diskriminierungsfreies Verwaltungshandeln alles tipp-topp-optimal läuft, sind logisch nicht zusammen zu bringen. Höchstens psychologisch, als unbewusster Opferneid ergeben diese Widersprüche einen Sinn. Auch der kolumnierende weiße, heterosexuelle, nichtbehinderte Mittelstandsmann fühlt sich wahrscheinlich auf dem Amt manchmal scheiße behandelt. Doch weiß er, dass dies keine Diskriminierung ist. Die daraus resultierende Haltung: Wenn’s mir nicht blendend geht, soll auch niemand anders den Anspruch auf faire Behandlung erheben, ist vielleicht mit ganz viel Empathie menschlich verständlich, mehr aber eben auch nicht.

Die Tiefebenen der Rechtsstaatsverachtung

Diese toxische Mischung aus Identifikation mit der Macht, Antiliberalismus und persönlichen Kränkungen könnte erklären wie die Äußerungen der Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik aus einem SPIEGEL-Interview durch andere Qualitätsmedien ausgeschmückt wurden. Slowik hatte gesagt, dass es schon einmal einen Einzelfall gegeben habe, in der ein ordnungswidrig handelnder Gewerbetreibender, eine Polizeimaßnahme als diskriminierend bezeichnet hatte. Aus der Sicht der Polizeipräsidentin war dies unzutreffend. Auf suggestive Nachfrage des SPIEGEL spekulierte sie, dass vielleicht „auch Clanmitglieder […] das Gesetz testen und reflexhaft den Vorwurf der Diskriminierung erheben“ könnten. Wenn die Beamten aber ihre Maßnahmen sauber dokumentieren, dann dürfte dies kein Problem darstellen, so sinngemäß die Präsidentin.

Im Tagesspiegel machten Polizeireporter Alexander Fröhlich und Politikredakteur Julius Betschka nur eine Woche nach Inkrafttreten des Gesetzes daraus eine Tatsachenbehauptung: „Clans nutzen neues Regelwerk“. Nun sind nach dem Gesetzestext „Clans“ weder klageberechtigte natürliche Personen noch ein „verbandsklageberechtigter Antidiskriminierungsverband“ im Sinne des Gesetzes. Offenbar meinen die beiden Tagesspiegeljournalisten mit den deutschen Allerweltsvornamen, dass wessen Familie von der Polizei als „Clan“ betrachtet wird, nicht diskriminiert werden könne. Logisch betrachtet ist das Gegenteil der Fall. Gerade wenn die Polizei Menschengruppen auf Grund des Namens oder der Verwandtschaftsverhältnisse als irgendwie verdächtig betrachtet, ist der Schutz der oder des Einzelnen besonders wichtig.

Sowenig wie Kommissar Schulze und Polizeiobermeisterin Lehmann sich ihren Namen und ihre Verwandtschaft aussuchen können, können es sich die Cousins, Tanten und Geschwister der so gern in den Boulevardblättern abgelichteten strafverdächtigen „Clan-Mitglieder“. Der Tagesspiegel kann also demnächst mit Nichtnachrichten wie „Clans nutzen Rechtsanwälte“, „Kriminelle berufen sich auf Strafprozessordnung“, „Verbrecher nutzen Möglichkeit der Haftbeschwerde“ nachlegen. Aber ist das dann noch Journalismus? Sobald es um Migrant*innen geht — schließlich werden nur sie mit dem Begriff Clans bedacht[5] — scheint das Recht, das auch den Straftäter, Strafverdächtige und deren Angehörige vor der Übermacht des Staates schützt, zumindest verbal suspendiert.

Fazit

Wer uns bis hierhin auf unserer abenteuerlichen Reise durch die biodeutsche Seelenwelt begleitet hat, kann feststellen, dass die Diskussion doch ein Gutes hatte. Das Gesetz hat die Nation über die Grenzen von Profession und Geschlecht zusammenführt. Niemand blamiert sich schließlich gern allein und so konnten sich echte Männer wie die Alexanders und Benjamins Berlins gegenseitig versichern, dass sie jedenfalls nicht zu denen gehörten, die da irgendwann mal diskriminiert werden könnten. Teile der vierten Gewalt durften trotz Corona ganz nahe an die Exekutive heranrücken und die Welt aus der Sicht des/der harten, aber gerechten Polizist*in betrachten. Polizeigewerkschaften und Beamtenbund konnten einmal Pause bei der Vertretung ihrer Mitglieder machen und mal nicht für mehr Personal und bessere Ausrüstung streiten. Sondern sie konnten auch mal subversiv über Selbstzweifel und Misstrauen gegenüber den eigenen Mitgliedern sprechen, ohne, dass dies groß aufgefallen wäre.

Nur eins ist schade. Die Linke muss nun wieder das machen, wofür eigentlich Liberale zuständig sein sollten, aber in Deutschland regelmäßig ausfallen: die bürgerliche Gleichheit vor dem Gesetz verteidigen. Dabei bräuchte eine Linke Zeit und Energie, um eine Gesellschaft zu schaffen, die soziale Konflikte nicht durch Polizei und Gefängnisse löst. Was für ein Ärger!

Anmerkungen

[1] Es gibt derzeit nur eine Innenministerin. Deswegen erscheint das generische Maskulinum im Plural angemessener.

[2] Berliner CDU-Funktionäre nutzen zwanghaft das Präfix „anti“. Schon der Westberliner Ex-Bürgermeister Eberhard Diepgen und seine Berliner Bankenskandal-Nudel Klaus-Rüdiger Landowsky nannten schon in den frühen 80er Jahren ihre Kritiker*innen „Anti“-Berliner. Seitdem in Berlin eine beliebte Selbstbezeichnung bekennender Anti-CDUler.

[3] Beispiele für Beiträge, die häufig gleich mehrere Falschinformationen enthalten gibt es zu Hauf. Eine kleine beispielhafte Auswahl aus Tagesspiegel, B.Z., RBB.

[4] Beispielhaft für viele: Gerd Nowakowski im Tagesspiegel.

[5] Für deutsche Familien wie die Heises, in denen nationalsozialistisch motiviert und generationsübergreifend schwere Gewaltstraftaten verübt werden, wird dieser Begriff nie in Anschlag gebracht.

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