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Die Neuaushandlung von Bewegungsfreiheit und Grenzregimen
Brüssel, 14. September 2015: Ein außerordentliches Treffen des Rats „Justiz und Inneres“ wird einberufen, um eine „Europäische Antwort“ auf die „Migrationskrise“ zu forcieren. Die Dublin-III-Verordnung ist gescheitert. Dieses außerordentliche Treffen wurde von den Innenministern Frankreichs (Cazeneuve), Deutschlands (de Maizière) und Großbritanniens (May) eingefordert, um das gemeinsame Asylsystem effektiv zu implementieren. Dabei wurde ein System der quotalen Aufnahme vorgeschlagen, im Rahmen dessen sich jeder EU-Mitgliedsstaat verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von geflüchteten Personen aufzunehmen.
Die Verhandlungen verliefen langsam. Es kam zu keiner Entscheidung, da die EU-Mitgliedsstaaten diese Verpflichtung nicht annehmen wollen.
Die Ereignisse im Sommer 2015 an den Grenzen Europas haben gezeigt, dass das Dublin- System gescheitert ist. Die jetzige Dublin-III-Regelung (VO 604/2013) legt fest, welcher Staat in der Europäischen Union (EU) für das Asylverfahren zuständig ist: Es ist der erste Ankunftsstaat, in dem die Registrierung stattfindet und die Fingerabdrücke abgenommen werden. Dies hat zur Folge, dass die ankommenden Personen nicht frei entscheiden dürfen, wo sie sich aufhalten möchten. Ihre Mobilität unterliegt somit elementaren Einschränkungen innerhalb Europas. Ein weiterer kritischer Aspekt verbirgt sich darin, dass die Personen auch nach Erlangung eines Aufenthaltsstatus in dem entsprechenden Ankunftsland, räumlich an dieses gebunden bleiben: Sie dürfen sich lediglich drei Monate innerhalb des Schengenraums frei bewegen und haben keine Möglichkeit, sich in anderen EU-Staaten niederzulassen. Dieses erste EU-Ankunftsland ist für die betroffenen Personen folglich eine Art „Freiluftgefängnis“.
Die ersten Ankunftsstaaten sind in der Regel die, die sich an den Außengrenzen der EU befinden: die südeuropäischen Länder (Griechenland, Italien, Spanien) und die osteuropäischen Länder (Ungarn, Bulgarien). An diesen Grenzen finden seit Jahren anhaltende Spannungen und Kämpfe zwischen den Migrant_innen und dem Grenzregime, das die Migrationsbewegungen verwaltet, statt.
Aufgrund der Mobilitätseinschränkungen durch die Dublin-III-Verordnung, haben sich in den letzten Jahren viele Migrant_innen geweigert, ihre Fingerabdrücke nach der Einreise abzugeben. Aber auch die schwerwiegenden sozioökonomischen Bedingungen in vielen Ländern an den EU-Außengrenzen und die menschenunwürdige Verhältnisse im Asyl- und Aufnahmesystem[2] tragen dazu bei, dass die Personen sich einer Registrierung verweigern. Durch die Wirtschaftskrisen haben sich diese Verhältnisse weiter verschärft.
Tendenziell versuchen Migrant_innen daher, diese Länder zu verlassen und andere EU Staaten zu erreichen, in denen sie Freund_innen, Familie oder andere Netzwerke haben. Sie versuchen eben genau diese EU-Staaten zu erreichen, in denen sie leben wollen.
So entstehen in manchen Grenzgebieten innerhalb des Schengenraums Konflikte, die von den einzelnen Staaten durch härtere Kontrollen und Rücküberstellungen gelöst werden. Die Ereignisse des letzten Jahres in Ventimiglia[3], am Brenner[4], in Calais, und an der österreichischen und ungarischen Grenze machen die Aussetzung des Schengener Abkommens[5]deutlich. Ganz deutlich zeigt dies, dass eine stark national geprägte Logik hinter dem „europäischen“ Migrationsmanagement steckt. Die einzelnen nationalen Interessen haben Vorrang vor einer europäischen Perspektive und vor den Rechten der ankommenden Bürger_innen. Gerade diese nationale Logik, auf der das Dublin-System basiert, wird erneut in dem Quotensystem reproduziert.
Durch die Ereignisse in diesem Sommer an den osteuropäischen Grenzen und in den Ländern des Balkans aber wurde das Dublin-System von Grund auf in Frage gestellt und nahezu zu Fall gebracht. Auch vielen Politiker_innen der EU Länder wurde klar, dass das Dublin-System nicht greift und ein neues gedacht und entwickelt werden muss. In dieser Folge wurde vorgeschlagen, Flüchtende durch ein Quotensystem innerhalb der EU zu verteilen. So sollten alle Länder der EU und nicht nur solche an den europäischen Außengrenzen, in die Verantwortung genommen werden, die Ankunft und Aufnahme der Geflüchteten gleichermaßen zu organisieren. Schon während der Verhandlungen zum Quotensystem sind die nationalen Egoismen jedoch deutlich hervorgetreten. Dies zeigen beispielsweise die restriktiven migrationspolitischen Maßnahmen von Großbritannien und Dänemark und das Widerstreben der osteuropäischen Länder (Ungarn, Polen, Tschechische Republik) die Flüchtenden aufzunehmen. Daher ist, ähnlich wie im Dublin-System, der Schutz der nationalen Interessen zentral und zum Nachteil der Geflüchteten. Die Ähnlichkeit zwischen dem Dublin- und dem Quotensystem ist in den Grundzügen sowie in den technischen Maßnahmen deutlich zu erkennen.
Das Quotensystem besteht beispielsweise ebenfalls auf die Mobilitätseinschränkung der Flüchtlinge und spricht ihnen jegliche Entscheidungsfreiheit über ihr Zielland ab. Das europäische Grenzregime versucht weiterhin, die Bewegungen der Geflüchteten zu kontrollieren und zu ordnen, indem es diese an ein einziges EU-Land bindet.
Ein weiterer kritischer Aspekt ist, dass die Debatte nur auf die erste Ankunft fokussiert ist und viel weniger auf die Alltagsverhältnisse, in denen die Geflüchteten in Europa leben würden. Dies ist insofern zentral, als dass in der Debatte nicht der Moment der Ankunft, sondern viel mehr der Alltag und die Mobilität innerhalb Europas im Vordergrund stehen müssten. In der Tat werden die alltäglichen Lebensbedingungen der Geflüchteten auf nationaler Ebene durch das Asyl- und Aufenthaltsgesetz, durch Ausgestaltung der Sozialleistungen und des Arbeitsmarktzugangs definiert. Des Weiteren wird die Mobilität der Geflüchteten durch multilaterale Abkommen zwischen einzelnen europäischen Nationalstaaten geregelt. Der Übergang zu einem Quotensystem wird die grundlegenden Schwachstellen des Dublin-Systems nicht ändern, da es weiterhin um die Priorität der nationalstaatlichen Interessen geht: Während auf supranationaler Ebene der Versuch angedeutet wird, eine gemeinsame politische Linie zu entwickeln, werden auf nationaler Ebene die Asylgesetze verschärft und die Kontrollen an den nationalen Grenzen willkürlich wiedereingeführt[6]. Darüber hinaus werden die individuellen Rechte der ankommenden Bürger_innen und das Asylrecht ausgehöhlt. Ein Beispiel dafür sind die aktuellen Reformen im deutschen und französischen Asylgesetz, die eine Verschärfung und eine Verkürzung des Asylverfahrens vorsehen. Aktuell gibt es bereits Fälle von Schnellverfahren, die zu direkten Abschiebungen geführt haben[7].
Durch die anhaltenden Kämpfe um Bewegungsfreiheit in diesem Jahr wurde die Möglichkeit einer radikalen Veränderung, in der die Rechte der Geflüchteten im Zentrum stehen, in den Fokus der medialen Debatte gerückt. Diese Möglichkeit wurde von der europäischen Migrationspolitik schlicht ignoriert; so wird ein System reproduziert, das erneut einseitig die Kontrolle und das Management von „Nicht-EU-Bürger_innen“ in den Blick nimmt.
Giulia Borri hat einen Masterabschluss in Soziologie von der Universität Turin. In ihrer Dissertation an der Humboldt-Universität zu Berlin beschäftigt sie sich mit den binneneuropäischen Bewegungen von Geflüchteten zwischen Italien und Deutschland. Sie ist in NGOs und mit AktivistInnen in der (Zusammen-) Arbeit mit Geflüchteten engagiert. Sie ist bei der Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V. in Berlin(KuB) aktiv und ist Mitglied von „ESCAPES“, einem Netzwerk von Wissenschaftler_innen und Sozialarbeiter_innen, die sich mit dem Thema Flucht und Migration in Italien auseinandersetzen.
Elena Fontanari promoviert zurzeit in Soziologie zum Thema Geflüchtete und Europäische Grenzregime, mit Fokus auf Kontroll- und Managementmechanismen der Migrationsmobilität sowie Widerstandspraktiken von Migrant_innen. Die Forschungsfelder sind Italien und Deutschland. Elena promoviert in Italien an der Universität Mailand, in Deutschland ist sie Visiting Scientist beim Institut für Europäische Ethnologie an der Humboldt-Universität Berlin. Elena ist seit vielen Jahre in der (Zusammen-)Arbeit mit Geflüchteten aktiv. Sie ist Gründungsmitglied von „ESCAPES“ und aktiv bei der Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V. in Berlin(KuB). Sie ist Teil der Redaktion der italienischen wissenschaftlichen Zeitschrift Etnografia e Ricerca Qualitativa (Ethnographie und qualitative Forschung).
[1] Der Ttitel „Wenn wir wollen, dass alles bleibt wie es ist, muss sich alles ändern“ ist ein Zitat aus „Il Gattopardo“ von Giuseppe Tomasi di Lampedusa, 1958, Feltrinelli.
[2] Siehe die detaillierten Berichte von Bordermonitoring/ Pro Asyl über Griechenland, Ungarn, Bulgarien und Italien.
[3] Siehe die Website des Protests
[4] Siehe den Artikel „Da Lampedusa al Brennero“ von Monika Weissensteiner
[5] Zum Beispiel wurde in Ventimiglia das Abkommen von Chambéry, ein bilateraler Vertrag von 1997, der es Italien und Frankreich erlaubt, Migrant_innen ohne gültige Papiere unmittelbar in das jeweils andere Land abzuschieben, wenn auch nur ein Indiz besteht, dass sie von dort kommen, angewendet. Vgl. hierzu den detaillierten Report von ASGI (Associazione per gli Studi Giuridici sull'Immigrazione – Verein für die juristischen Studien über Migration).
[6] Das wird an den Beispielen von Deutschland und Frankreich sichtbar.
[7] Siehe den Artikel „Secret EU plan to throw out thousands of migrants“ in TheTimes vom 7.10.2015.; und den Fall von 20 Frauen aus Nigeria, die nach einem unklaren Verfahren von Rom nach Nigeria abgeschoben wurden:
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